Sitzung: 06.08.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
183-24/13
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorbezeichnete Satzung einschließlich der
Kalkulation der Gebührensätze je Flächenmeter für die Straßenreinigung
(Sommerreinigung alle 4 Wochen SF4 bzw. alle 8 Wochen SF8 und den Winterdienst
WF).
Der Bürgermeister informiert
über die Neufassung.
Die
Straßenreinigungsgebührensatzung ist zweimal geändert worden. Nun wird diese
durch eine neue Satzung ersetzt, wobei unter anderem der Erhebungszeitraum mit
dem Kalenderjahr identisch werden soll. Bisher wurde die Gebühr in 2012 für den
Zeitraum 01.07.11 bis 30.06.12 erhoben. In 2013 wird für 1½ Jahre erhoben. In
2014 für 2014.
Vor allem musste
die Kalkulation überarbeitet werden. Der Landkreis ist für den Winterdienst
außerhalb der Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen zuständig. Bisher wurde der
Winterdienst für die Ortsdurchfahrten entlang der Kreisstraßen, für die die
Gemeinde zuständig ist, durch den Landkreis durchgeführt und nicht weiterberechnet.
Nach Information
fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |