TOP Ö 8: Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 183-24/13

Die Gemeindevertretung beschließt die vorbezeichnete Satzung einschließlich der Kalkulation der Gebührensätze je Flächenmeter für die Straßenreinigung (Sommerreinigung alle 4 Wochen SF4 bzw. alle 8 Wochen SF8 und den Winterdienst WF).

 


Der Bürgermeister informiert über die Neufassung.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung ist zweimal geändert worden. Nun wird diese durch eine neue Satzung ersetzt, wobei unter anderem der Erhebungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch werden soll. Bisher wurde die Gebühr in 2012 für den Zeitraum 01.07.11 bis 30.06.12 erhoben. In 2013 wird für 1½ Jahre erhoben. In 2014 für 2014.

Vor allem musste die Kalkulation überarbeitet werden. Der Landkreis ist für den Winterdienst außerhalb der Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen zuständig. Bisher wurde der Winterdienst für die Ortsdurchfahrten entlang der Kreisstraßen, für die die Gemeinde zuständig ist, durch den Landkreis durchgeführt und nicht weiterberechnet.

Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen