TOP Ö 6: Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 138-19/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013.

 


Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 für befangen, überträgt die Sitzungsleitung an den 2. stellvertretenden Bürgermeister Herrn Jürß und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Jürß bittet den Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Kutschke, den

1. Nachtragshaushalt zu erläutern.

Herr Kutschke informiert über die Beratung des Finanzausschusses und begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes der Gemeinde. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen