TOP Ö 10: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 142-19/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung.

 


Der Bürgermeister informiert, dass in § 4 Absatz 1 Satz 1 der Satzung die Worte „der Bekanntgabe des Gebührenbescheides“ ausgetauscht werden müssen gegen „des Entstehens der Gebührenschuld“.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen