TOP Ö 9: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 178-23/13

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

-          Beschluss zur Sanierung von 2 Räumen im Erdgeschoss der „Alten Schule in

Kritzmow für die Kirchgemeinde Biestow

 

 


Herr Raddatz nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen