TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 3/IV, 1. Änderung, Wohngebiet "Am Pappelweg", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 130-17/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat die während der öffentlichen Auslegung, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Hinweise geprüft, s. Anlage 1.

Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Bürger und Behörden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/IV, Wohngebiet „Am Pappelweg, als Satzung – entsprechend § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G v. 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), s. Anlage 2. 

Die Begründung wird gebilligt, s. Anlage 3.

3.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Als frühester Termin für die Bekanntmachung wird der 27.05.2013 festgelegt.

 

 

 


Den Gemeindevertretern liegt zum Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage vor. Diese ist Bestandteil des Beschlussvorschlages, über den abzustimmen ist.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen