TOP Ö 6: Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Bürgerentscheid über die Schulangelegenheit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 116-21/13

Das Bürgerbegehren, statt durch Beschluss der Gemeindevertretung durch einen Bürgerentscheid die Entscheidung über die Frage

„Zum Verbleib der Schüler der Gemeinde Ziesendorf an der Warnowschule Papendorf“

durch die Bürgerinnen und Bürger selbst zu treffen, ist unzulässig.

 


Herr Elgeti informiert über die Prüfung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen