TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

 

Ein Vertreter der Wählergruppe Das Dorf/Die LINKE erkundigt sich, wie viel Geld für die 100-Jahrfeier der Schule Lichtenhagen-Dorf zur Verfügung steht. Der Finanzausschussvorsitzende Prof. Vogel gibt Auskunft: Es wurden mehrere Gespräche mit den Vertretern der Schule und der Gemeinde geführt. Es ist ein Konsens in Sicht. Die Ausgaben müssen stets begründet werden. Mehrere Angebote sind einzuholen. Es ist ein Kostenrahmen von 7000 EUR vorgegeben.

 

Ein Bürger des 24-WE-Blockes in Elmenhorst berichtet über den schlechten Zustand der Grünanlagen am Wohnblock. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass nach Abschluss des erfolgten Ausschreibungsverfahrens eine Firma mit der Pflege beauftragt wird. Zwischenzeitlich wird der Bürgermeister den Bauhof zum Rasen mähen beauftragen.

 

Des Weiteren fragt der Bürger zum Standort des neuen Feuerwehrgebäudes nach. Der Bürgermeister sieht zur Zeit keine Möglichkeit für einen anderen Standort, so dass 3-4 Gärten beim 24-WE-Block von einer Kündigung des Pachtvertrages betroffen sein werden. Den Bewohnern des 24-WE-Blockes sollen Hausgärten zugestanden werden.   Fremdnutzer müssen mit der Kündigung der Pachtverträge rechnen. Die Gespräche mit den Gartenpächtern finden noch statt.

Es soll eine Jugendfeuerwehr gegründet werden, so dass eine Vergrößerung des Feuerwehrstandortes, insbesondere des Sozialtraktes, unausweichlich ist.

Die Frage nach dem zukünftigen Standort des Bauhofes wird gestellt. Darauf antwortet der Bürgermeister: Der Bauhof wird später verlegt, aber nicht zu Lasten von Gartenland.

 

Eine Bürgerin mit angrenzendem Grundstück an das für das Feuerwehrgebäude geplante Grundstück fragt nach, warum nicht an das bestehende Feuerwehrgebäude angebaut werden kann und interessiert sich für die Planungsunterlagen. Herr Harbrecht informiert, dass die freiwillige Feuerwehr seit vier Wochen Stützpunktfeuerwehr ist und damit auch gesetzliche Vorgaben an das Feuerwehrgerätehaus gestellt sind. Auf der nächsten Einwohnerversammlung wird eine konkretere Planung vorgestellt. Die Planungsphase ist noch in der Anfangsphase. Die anliegenden Grundstückseigentümer werden angehalten, ihr Grundstück einzuzäunen.