TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 05-4 "Erweiterung Schäferwiese", Abwägungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 167-22/13

1.

Die zum Vorentwurf vom  28.01.2013 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 05-4 vom 11.04.2013 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gemäß  Anlagen 2 und 3 gebilligt.

 

3.

Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß  Anlage 3 werden gebilligt.

 

4.

Die Entwürfe des B-Planes Nr. 05-4 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 


Herr Millahn erhält das Wort zur Erläuterung.

Als Tischvorlage erhält die Gemeindevertretung die Variante 2 der Entwurfsplanung, die Änderung hat sich aus der Besprechung zur Oberflächenentwässerung am

Freitag, 19.04.13, ergeben.

 

Herr Millahn informiert über die geplante Ausweisung des Gebietes zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, vorgesehen sind ca. 33 überwiegend eingeschossige und einige zweigeschossige Häuser. Die verkehrliche Erschließung soll durch eine

südwestliche Verlängerung des Amselweges mit Anbindung an den Stover Weg

erfolgen. Im vorliegenden Planentwurf werden die Anregungen der Einwohner zur Anpassung an die Baustruktur der Umgebung teilweise umgesetzt.

Herr Millahn erläutert die vorgesehene Bebauung (Traufhöhen, Grundflächenzahlen, Gebäudeformen) in den einzelnen Baufeldern. Die Grundflächenzahl wurde neben 0,4 auch von 0,25 bzw. 0,30 festgesetzt.

 

Die Festsetzung der zulässigen Bauhöhen berücksichtigt die Geländetopographie und die vorhandene Bebauung der angrenzenden Siedlungsflächen des Ortes.

An dem höhermäßigen Standort WA 1 sollen nur eingeschossige Gebäude fest-

gesetzt werden. Größere Bauhöhen für Gebäude mit zweigeschossig aufgehenden Fassaden und flach geneigten Dächern (Stadthaus) sollen auf den Flächen in

Tallagen zugelassen werden (WA 2, 3, 6). Der Bereich entlang der Planstraße B mit Anschluss an die bestehenden Wohngrundstücke am Pferdeteich/Satower Straße sowie der auf einer Kuppe gelegene Südostrand des Plangebietes (WA 4, 5, 7)

wurden eingeschossige Einfamilienhäuser mit Steildach und für eine Bebauung mit Bungalows vorgesehen.

 

Herr Millahn informiert über das Gespräch im Amt für Raumordnung und Landesplanung in der vergangenen Woche. Das Amt verlangt eine Bilanzierung darüber,

welche Flächen im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, welche bereits bebaut sowie bisher noch nicht entwickelt sind. Zu den landesplanerischen Anpassungs-

erfordernissen des Flächennutzungsplans zur Reduzierung von Wohnbauflächen hat der Bauausschuss einen Vorschlag erarbeitet.

Herr Millahn erläutert ausführlich zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher

Belange und zu den im frühzeitigen Beteiligungsverfahren umfangreich geäußerte Bedenken von den Bürgern. Er informiert über die Forderung einer Untersuchung der äußeren Verkehrsanbindung, inwieweit der Stover Weg und der Biestower Weg

belastet sind sowie über eine Prüfung zur Abwicklung der Anbindungen an die Satower Straße.

Eine Verkehrsmengenabschätzung für den Stover Weg wurde vorgenommen.

Weiterer Abstimmungsbedarf zur Prüfung der Einmündung von der Satower Straße in den Stover Weg ist erforderlich.

 

Herr Millahn informiert über das Entwässerungskonzept zur Ableitung des gesamten Oberflächenwassers. Eine entsprechend dimensionierte Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung wird im Planentwurf berücksichtigt. Die Bedenken der Anwohner wegen der Regenentwässerung können mit dem Konzept ausgeräumt werden.

Ein noch fehlender öffentlicher Spielplatz könnte in den als öffentliche Grünfläche festgesetzten Bereich (tiefste Stelle an der zweiten Senke) vorgesehen werden, der Bereich kann ebenfalls als Ablaufgraben bei Starkregen dienen.

Den Schutzansprüchen der Bewohner im Stover Weg wird mit einer geänderten Trassenführung der Planstraße A entsprochen

 

Weiterhin erläutert Herr Millahn den erforderlichen Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und verweist auf die erforderliche Beauftragung einer

Freiflächenplanung (externer Ausgleich), die mit dem Satzungsbeschluss vorliegen muss.

Außerdem weist er auf die noch erforderliche verbindliche Kündigung der Kleingartenflächen sowie das Entschädigungsrecht für die pflanzliche und bauliche

Entwicklung hin.

 

Zum Hinweis auf erhöhten Lärm- und Verkehrsaufkommen erklärt Herr Millahn,

 dass nach einer Verkehrsmengenabschätzung eine zusätzliche Belegung des

Amselweges mit ca. 230 Kfz/Tag zu erwarten ist, die auf dem Amselweg in seinem derzeitigen Ausbauzustand problemlos bewältigt werden kann.

Den Vorschlägen einer ausschließlichen Verkehrsanbindung über den Stover Weg wird nicht gefolgt. Ebenso werden die Forderungen der Anwohner des Amselweges über die Erhaltung ihrer Randsituation nicht berücksichtigt. Dazu informiert Herr Millahn über die Darstellung im Flächennutzungsplan von 1999 sowie im

Bebauungsplan Nr. 5-3.

 

Der Bürgermeister hält die zukünftig weitere Bereitstellung von Bauflächen für

notwendig und informiert über eine Sonderbehandlung der Gemeinde Kritzmow.

 

Frau Dr. Schön-Höftmann erkundigt sich, wer von den Gemeindevertretern das Schreiben der Interessengemeinschaft vom 04.03.2013 erhalten hat und kritisiert, dass seitens des Amtes das Schreiben nicht an die Gemeindevertretung weitergeleitet wurde, obwohl dieses ebenfalls an die Gemeindevertreter gerichtet ist. Die Bürger hätten dann zwischenzeitlich angehört werden können.

Herr Bresler informiert, dass er das Anwohnerschreiben am 08.04.2013 vom Amt zur Vorbereitung der Bauausschusssitzung erhalten hat. Alle Punkte wurden beraten und heute von Herrn Millahn vorgetragen.

 

Herr Röllig äußert seine Bedenken zu den Traufhöhen in den Bereichen WA 1 und WA 2 aufgrund einer Beschattung benachbarter Grundstücke.

Herr Millahn erläutert die Prüfungen dazu, ein etwa 20 m-Bereich (Amselweg 13) des Grundstücks würde sich im Schatten befinden, es besteht keine Beschattung des Hauses.

 

Herr Bresler berichtet über die Empfehlungen des Bauausschusses: Der Grün-

bereich sollte länger durchgezogen werden bis an den Feldrand heran und die

Festlegungen für den WA 2 sollten in den WA 7 und die Festlegungen für den WA 7 in den WA 2 genommen werden.

 

Die Gemeindevertreter äußern ihre Auffassungen zur Einteilung der Bereiche.

Herr Millahn beantwortet Anfragen.

 

Herr Lieske schlägt vor, die Festlegungen für den WA 2 mit den Festlegungen des WA 4a zu tauschen. Herr Bresler gibt noch einmal die Empfehlung des Bauausschusses zu beachten.

Der Bürgermeister stellt fest, dass seitens der Bauherren vorwiegend zweige-

schossige Häuser gefordert werden.

Nach eingehender Meinungsäußerung und Beratung der Gemeindevertreter wird über folgende Vorschläge abgestimmt:

 

1.

Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 4a

Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

2.

Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 7

Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister entscheidet sich für den Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 4a.

 

3.

Verlängerung des Grünbereiches nordöstlich (Hecke) bis an den Feldrand.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Auf Anfrage von Herrn Kaiser informiert Herr Millahn über die Einzelbebauung in

allen Baufeldern.

 

Anschließend wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit Ergänzung der Anlage 2 (Tischvorlage) und mit den dazu genannten Änderungen zum Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 4a sowie zur Verlängerung des

Grünbereiches abgestimmt:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen