Sitzung: 23.04.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss Nr. :
167-22/13
1. |
Die zum Vorentwurf
vom 28.01.2013 abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger
wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Der Entwurf des B-Planes
Nr. 05-4 vom 11.04.2013 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden
gemäß Anlagen 2 und 3
gebilligt. |
3. |
Der Umfang und der
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß
Anlage 3 werden gebilligt. |
4. |
Die Entwürfe des B-Planes
Nr. 05-4 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. |
Herr Millahn erhält das Wort
zur Erläuterung.
Als Tischvorlage erhält die
Gemeindevertretung die Variante 2 der Entwurfsplanung, die Änderung hat sich
aus der Besprechung zur Oberflächenentwässerung am
Freitag, 19.04.13, ergeben.
Herr Millahn informiert über
die geplante Ausweisung des Gebietes zur Bebauung mit Einfamilienhäusern,
vorgesehen sind ca. 33 überwiegend eingeschossige und einige zweigeschossige
Häuser. Die verkehrliche Erschließung soll durch eine
südwestliche Verlängerung
des Amselweges mit Anbindung an den Stover Weg
erfolgen. Im vorliegenden
Planentwurf werden die Anregungen der Einwohner zur Anpassung an die
Baustruktur der Umgebung teilweise umgesetzt.
Herr Millahn erläutert die
vorgesehene Bebauung (Traufhöhen, Grundflächenzahlen, Gebäudeformen) in den
einzelnen Baufeldern. Die Grundflächenzahl wurde neben 0,4 auch von 0,25 bzw.
0,30 festgesetzt.
Die Festsetzung der
zulässigen Bauhöhen berücksichtigt die Geländetopographie und die vorhandene
Bebauung der angrenzenden Siedlungsflächen des Ortes.
An dem höhermäßigen Standort
WA 1 sollen nur eingeschossige Gebäude fest-
gesetzt werden. Größere
Bauhöhen für Gebäude mit zweigeschossig aufgehenden Fassaden und flach
geneigten Dächern (Stadthaus) sollen auf den Flächen in
Tallagen zugelassen werden
(WA 2, 3, 6). Der Bereich entlang der Planstraße B mit Anschluss an die
bestehenden Wohngrundstücke am Pferdeteich/Satower Straße sowie der auf einer
Kuppe gelegene Südostrand des Plangebietes (WA 4, 5, 7)
wurden eingeschossige
Einfamilienhäuser mit Steildach und für eine Bebauung mit Bungalows vorgesehen.
Herr Millahn informiert über
das Gespräch im Amt für Raumordnung und Landesplanung in der vergangenen Woche.
Das Amt verlangt eine Bilanzierung darüber,
welche Flächen im
Flächennutzungsplan vorgesehen sind, welche bereits bebaut sowie bisher noch
nicht entwickelt sind. Zu den landesplanerischen Anpassungs-
erfordernissen des
Flächennutzungsplans zur Reduzierung von Wohnbauflächen hat der Bauausschuss
einen Vorschlag erarbeitet.
Herr Millahn erläutert
ausführlich zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und zu den im
frühzeitigen Beteiligungsverfahren umfangreich geäußerte Bedenken von den
Bürgern. Er informiert über die Forderung einer Untersuchung der äußeren
Verkehrsanbindung, inwieweit der Stover Weg und der Biestower Weg
belastet sind sowie über
eine Prüfung zur Abwicklung der Anbindungen an die Satower Straße.
Eine
Verkehrsmengenabschätzung für den Stover Weg wurde vorgenommen.
Weiterer Abstimmungsbedarf
zur Prüfung der Einmündung von der Satower Straße in den Stover Weg ist
erforderlich.
Herr Millahn informiert über
das Entwässerungskonzept zur Ableitung des gesamten Oberflächenwassers. Eine
entsprechend dimensionierte Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung wird im
Planentwurf berücksichtigt. Die Bedenken der Anwohner wegen der
Regenentwässerung können mit dem Konzept ausgeräumt werden.
Ein noch fehlender
öffentlicher Spielplatz könnte in den als öffentliche Grünfläche festgesetzten
Bereich (tiefste Stelle an der zweiten Senke) vorgesehen werden, der Bereich
kann ebenfalls als Ablaufgraben bei Starkregen dienen.
Den Schutzansprüchen der
Bewohner im Stover Weg wird mit einer geänderten Trassenführung der Planstraße
A entsprochen
Weiterhin erläutert Herr
Millahn den erforderlichen Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen
und verweist auf die erforderliche Beauftragung einer
Freiflächenplanung (externer
Ausgleich), die mit dem Satzungsbeschluss vorliegen muss.
Außerdem weist er auf die
noch erforderliche verbindliche Kündigung der Kleingartenflächen sowie das
Entschädigungsrecht für die pflanzliche und bauliche
Entwicklung hin.
Zum Hinweis auf erhöhten
Lärm- und Verkehrsaufkommen erklärt Herr Millahn,
dass nach einer Verkehrsmengenabschätzung eine zusätzliche
Belegung des
Amselweges mit ca. 230
Kfz/Tag zu erwarten ist, die auf dem Amselweg in seinem derzeitigen
Ausbauzustand problemlos bewältigt werden kann.
Den Vorschlägen einer ausschließlichen
Verkehrsanbindung über den Stover Weg wird nicht gefolgt. Ebenso werden die
Forderungen der Anwohner des Amselweges über die Erhaltung ihrer Randsituation
nicht berücksichtigt. Dazu informiert Herr Millahn über die Darstellung im
Flächennutzungsplan von 1999 sowie im
Bebauungsplan Nr. 5-3.
Der Bürgermeister hält die
zukünftig weitere Bereitstellung von Bauflächen für
notwendig und informiert
über eine Sonderbehandlung der Gemeinde Kritzmow.
Frau Dr. Schön-Höftmann
erkundigt sich, wer von den Gemeindevertretern das Schreiben der
Interessengemeinschaft vom 04.03.2013 erhalten hat und kritisiert, dass seitens
des Amtes das Schreiben nicht an die Gemeindevertretung weitergeleitet wurde,
obwohl dieses ebenfalls an die Gemeindevertreter gerichtet ist. Die Bürger
hätten dann zwischenzeitlich angehört werden können.
Herr Bresler informiert,
dass er das Anwohnerschreiben am 08.04.2013 vom Amt zur Vorbereitung der
Bauausschusssitzung erhalten hat. Alle Punkte wurden beraten und heute von
Herrn Millahn vorgetragen.
Herr Röllig äußert seine
Bedenken zu den Traufhöhen in den Bereichen WA 1 und WA 2 aufgrund einer
Beschattung benachbarter Grundstücke.
Herr Millahn erläutert die
Prüfungen dazu, ein etwa 20 m-Bereich (Amselweg 13) des Grundstücks würde sich
im Schatten befinden, es besteht keine Beschattung des Hauses.
Herr Bresler berichtet über
die Empfehlungen des Bauausschusses: Der Grün-
bereich sollte länger
durchgezogen werden bis an den Feldrand heran und die
Festlegungen für den WA 2
sollten in den WA 7 und die Festlegungen für den WA 7 in den WA 2 genommen
werden.
Die Gemeindevertreter äußern
ihre Auffassungen zur Einteilung der Bereiche.
Herr Millahn beantwortet
Anfragen.
Herr Lieske schlägt vor, die
Festlegungen für den WA 2 mit den Festlegungen des WA 4a zu tauschen. Herr
Bresler gibt noch einmal die Empfehlung des Bauausschusses zu beachten.
Der Bürgermeister stellt
fest, dass seitens der Bauherren vorwiegend zweige-
schossige Häuser gefordert
werden.
Nach eingehender
Meinungsäußerung und Beratung der Gemeindevertreter wird über folgende
Vorschläge abgestimmt:
1.
Tausch der Festlegungen der
Bereiche WA 2 und WA 4a
Abstimmung:
5 |
Ja-Stimmen |
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2.
Tausch der Festlegungen der
Bereiche WA 2 und WA 7
Abstimmung:
5 |
Ja-Stimmen |
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Der Bürgermeister
entscheidet sich für den Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 4a.
3.
Verlängerung des
Grünbereiches nordöstlich (Hecke) bis an den Feldrand.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Auf Anfrage von
Herrn Kaiser informiert Herr Millahn über die Einzelbebauung in
allen
Baufeldern.
Anschließend
wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit Ergänzung der Anlage 2
(Tischvorlage) und mit den dazu genannten Änderungen zum Tausch der Festlegungen der Bereiche WA 2 und WA 4a
sowie zur Verlängerung des
Grünbereiches abgestimmt:
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |