TOP Ö 10: Beschluss zur Rückgabe des Rüstwagens Typ RW 1 an den Landkreis Rostock und Beschaffung eines HLF 16 mit DIN-Beladung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 171-22/13

1.       Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Rückgabe des bisher in der Freiwilligen Feuerwehr genutzten Rüstwagens Typ RW 1 an den Landkreis Rostock und als Ersatz für den Wegfall des RW 1 die Auflastung des in Beschaffung befindlichen Löschgruppenfahrzeugs Typ LF 16 zu einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 16 mit standardmäßiger DIN-Beladung.

2.       Das Amt wird beauftragt, einen Antrag auf dementsprechende Änderung der geltenden  Mindeststärkenverordnung beim Landkreis Rostock zu stellen. Unter Beachtung von Nr. 1 ist   somit folgende Technikausstattung zu beantragen und rechtsverbindlich neu in die vorstehend genannte Verordnung aufzunehmen:

1 Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 16;

1 Tanklöschfahrzeug Typ TLF 16/25 sowie 

1 Einsatzleitwagen Typ ELW 1.

3.      Für die Beschaffung der aus Nr. 1 resultierenden Zusatzbeladung auf dem HLF 16 beschließt die Gemeindevertretung zur Deckung der Mehrkosten eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000 Euro in Produktsachkonto 12600.0714 (siehe Anlage).  

 

 


Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen