TOP Ö 8: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 98-16/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes in Höhe von 6,50 EUR für eine Gebühreneinheit.

 


Nach kurzer Diskussion zu den Gründen der Erhöhung wird beschlossen, dass bei der nächsten Satzungsänderung zur Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes zuvor eine tiefgründige Prüfung erfolgen soll.


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen