TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 21. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 7 von 9 Gemeindevertretern sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.