Sitzung: 11.04.2013 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
122-17/13
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Zweite Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.
Der Bürgermeister erklärt
die notwendige Änderung der Zusammensetzung des Bauausschusses und Reduzierung
der Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses.
Weiterhin informiert der
Bürgermeister über die Öffentlichen Bekanntmachungen.
Derzeit ist die
Internetbekanntmachung als einzige amtliche Bekanntmachungsform in der
Hauptsatzung geregelt.
Das
niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dieser Praxis, soweit
öffentliche Bekanntmachungen aufgrund des Baugesetzbuches erfolgen, einen
Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht gesehen. Da die Internetbekanntmachung
in diesen
Fällen nur
zusätzlich genutzt werden darf, muss eine andere Bekanntmachungsform gewählt
werden.
Es wird hierfür
der Aushang an der Bekanntmachungstafel am Mehrgenerationenhaus vorgeschlagen,
weil „Der Landbote“ inzwischen kein amtliches Bekanntmachungsblatt mehr ist und
nur monatlich erscheint.
Frau Methling teilt mit,
dass in allen Orten der Gemeinde eine Bekanntmachungstafel aufgestellt werden
muss, da viele Bürger kein Internet zur Verfügung haben und
somit nicht gewährleistet
ist, dass alle Einwohner ausreichend informiert werden.
Nach eingehender Beratung
einigen sich die Gemeindevertreter, dass die
Voraussetzungen geschaffen
werden sollen (Bereitstellung von Mitteln im
Nachtragshaushalt sowie
Bezeichnung der Standorte), um spätestens im September 2013 in allen Orten eine
Bekanntmachungstafel anzubieten.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |