TOP Ö 6: Beschluss der Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 122-17/13

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

 


Der Bürgermeister erklärt die notwendige Änderung der Zusammensetzung des Bauausschusses und Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses.

Weiterhin informiert der Bürgermeister über die Öffentlichen Bekanntmachungen.

Derzeit ist die Internetbekanntmachung als einzige amtliche Bekanntmachungsform in der Hauptsatzung geregelt.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dieser Praxis, soweit öffentliche Bekanntmachungen aufgrund des Baugesetzbuches erfolgen, einen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht gesehen. Da die Internetbekanntmachung in diesen

Fällen nur zusätzlich genutzt werden darf, muss eine andere Bekanntmachungsform gewählt werden. 

Es wird hierfür der Aushang an der Bekanntmachungstafel am Mehrgenerationenhaus vorgeschlagen, weil „Der Landbote“ inzwischen kein amtliches Bekanntmachungsblatt mehr ist und nur monatlich erscheint.

 

Frau Methling teilt mit, dass in allen Orten der Gemeinde eine Bekanntmachungstafel aufgestellt werden muss, da viele Bürger kein Internet zur Verfügung haben und

somit nicht gewährleistet ist, dass alle Einwohner ausreichend informiert werden.

 

Nach eingehender Beratung einigen sich die Gemeindevertreter, dass die

Voraussetzungen geschaffen werden sollen (Bereitstellung von Mitteln im

Nachtragshaushalt sowie Bezeichnung der Standorte), um spätestens im September 2013 in allen Orten eine Bekanntmachungstafel anzubieten.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen