TOP Ö 7: Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

Gemäß Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der

Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu benennen. Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen und es ist über den

Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Diese Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der

Gemeindevertretung erneut zu beschließen.

Haushaltssichernde Maßnahmen wurden bereits in Zusammenhang mit der

Haushaltsplanung 2011 beraten und von der Rechtsaufsichtsbehörde kommentiert. Der Beschuss der Gemeindevertretung vom 05.06.2012 wird hiermit in Abstimmung mit dem Hauptausschuss am 05.03.2013 auf Grundlage der Haushaltsplanung 2013 fortgeschrieben. Negative Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu verzeichnen, sodass es derzeit keines neuen Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf. Bei Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich ab 2014 wieder erreicht werden.

 

Die Gemeindevertretung berät über die vorliegende Fortschreibung der haushalts-

sichernden Maßnahmen. Der Bürgermeister regt an, dass die Gemeinde auch künftig weitere Wohngebiete und Eigenheimgrundstücke zur Verfügung stellen sollte.

 

Nach Information und Beratung ist sich die Gemeindevertretung darüber einig, dass die Fortschreibung der haushaltssichernden Maßnahmen der Gemeinde im Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis genommen wird.