Sitzung: 26.03.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Gemäß Kommunalverfassung M-V
hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die
stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem
Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der
Haushaltsausgleich trotz
Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und
Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Darin sind die Ursachen für
den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch
die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer
sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich
wieder erreicht wird, ist zu benennen. Das Haushaltssicherungskonzept wird von
der Gemeindevertretung beschlossen und es ist über den
Konsolidierungszeitraum
mindestens jährlich fortzuschreiben. Diese Fortschreibung ist bei negativen
Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der
Gemeindevertretung erneut zu
beschließen.
Haushaltssichernde Maßnahmen
wurden bereits in Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2011
beraten und von der Rechtsaufsichtsbehörde kommentiert. Der Beschuss der
Gemeindevertretung vom 05.06.2012 wird hiermit in Abstimmung mit dem
Hauptausschuss am 05.03.2013 auf Grundlage der Haushaltsplanung 2013
fortgeschrieben. Negative Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu
verzeichnen, sodass es derzeit keines neuen Beschlusses durch die
Gemeindevertretung bedarf. Bei Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der
Haushaltsausgleich ab 2014 wieder erreicht werden.
Die Gemeindevertretung berät
über die vorliegende Fortschreibung der haushalts-
sichernden Maßnahmen. Der
Bürgermeister regt an, dass die Gemeinde auch künftig weitere Wohngebiete und
Eigenheimgrundstücke zur Verfügung stellen sollte.
Nach Information und
Beratung ist sich die Gemeindevertretung darüber einig, dass die Fortschreibung
der haushaltssichernden Maßnahmen der Gemeinde im Haushaltsjahr 2013 zur
Kenntnis genommen wird.