TOP Ö 10: Beschluss zum Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 99 und 100 in Elmenhorst zur Bebauung mit altersgerechten Wohnungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 123-16/13

Die Gemeindevertretung beschließt das Flurstück 168, Flur 2, Gemarkung Elmenhorst zum Zweck der Bebauung mit altersgerechten, barrierefreien Wohnungen sowie zweckentsprechenden Dienst- und Gesundheitseinrichtungen zu verkaufen.

Die Wohnungen dürfen grundsätzlich nicht als Ferienwohnungen genutzt werden.

Der Verkaufserlös wird in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt.

 

 

 

 


 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen