TOP Ö 11: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 116-17/13

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2013 entsprechend der Variante 1 der Beschlussvorlage

 

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung im

November 2012 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2013 beschlossen.

Für die Gemeinde Papendorf bedeutet dies, dass der kommunale Anteil ab dem 01.01.2013 neu zu beschließen ist.

Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der restliche Finanzierungsbedarf, das sind die Kosten abzüglich der Landes- und Kreismittel, von den Sorgeberechtigten / Eltern und der Gemeinde zu tragen ist. Der gemeindliche Anteil muss hierbei mindestens 50 % betragen.

Der Hauptausschuss und der Sozialausschuss haben empfohlen, die Einsparungen im Krippen- und Kindergartenbereich der Kommune anzurechnen. Im Hortbereich wurde die bereits umgesetzte Regelung von jeweils 50 % beibehalten.

 

Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen