TOP Ö 8: Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018

Der Bürgermeister informiert über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen.

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben benötigt werden, es können auch mehr sein.

Die in die Liste einzubringende Vorschlagszahl für die Gemeinde lautet: 3.

8 Bewerbungen liegen vor.

Für die Aufnahme der Bewerber in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.

11 Gemeindevertreter sind anwesend.

 

Folgende Beschlüsse werden gefasst: