TOP Ö 7: Beschluss über den Antrag auf Abnahme der Erschließungsanlagen durch die Gemeinde im B-Plangebiet Nr.24 "Wohngebiet Sportplatz" in Sievershagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 114-16/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Antrag des Erschließungsträgers auf Abnahme abzulehnen und die Erschließungsanlagen

im B-Plangebiet Nr.24 „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen nicht abzunehmen.

 


Der Bürgermeister informiert zum Erschließungsvertrag in dem geregelt ist, dass auf Antrag des Erschließungsträgers fertiggestellte Erschließungsanlagen vor dem

Abschluss von 80% der Hochbauten durch die Gemeinde abgenommen werden können.

Derzeit sind ca. 62,50% fertiggestellt. Alle weiteren Grundstücke wurden verkauft.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass unter anderem durch die Witterungs-

verhältnisse (Eis- und Schneebedeckung) keine Beurteilung der hergestellten

Erschließungsanlagen möglich ist. Ferner informiert der Bürgermeister über

Beschädigungen. Unter anderem sind durch die Bautätigkeit auf einigen Grund-

stücken Teile der bereits durchgeführten Heckenpflanzungen durch Entnahme von Strauchgruppen zerstört und noch nicht wieder hergestellt worden.

.

 

Nach eingehender Beratung und Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen