Sitzung: 20.02.2013 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
114-16/13
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Antrag des
Erschließungsträgers auf Abnahme abzulehnen und die Erschließungsanlagen
im B-Plangebiet
Nr.24 „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen nicht abzunehmen.
Der
Bürgermeister informiert zum Erschließungsvertrag in dem geregelt ist, dass auf
Antrag des Erschließungsträgers fertiggestellte Erschließungsanlagen vor dem
Abschluss
von 80% der Hochbauten durch die Gemeinde abgenommen werden können.
Derzeit
sind ca. 62,50% fertiggestellt. Alle weiteren Grundstücke wurden verkauft.
Der
Bürgermeister weist darauf hin, dass unter anderem durch die Witterungs-
verhältnisse
(Eis- und Schneebedeckung) keine Beurteilung der hergestellten
Erschließungsanlagen
möglich ist. Ferner informiert der Bürgermeister über
Beschädigungen.
Unter anderem sind durch die Bautätigkeit auf einigen Grund-
stücken
Teile der bereits durchgeführten Heckenpflanzungen durch Entnahme von
Strauchgruppen zerstört und noch nicht wieder hergestellt worden.
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Nach eingehender Beratung
und Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |