Sitzung: 20.02.2013 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
123-16/13
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Zweite Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen.
Der Bürgermeister erläutert
die notwendige Änderung der Hauptsatzung.
Das Amt und die
Gemeinden haben derzeit die Internetbekanntmachung als einzige amtliche
Bekanntmachungsform in ihren Hauptsatzungen geregelt. Rechtsgrundlage ist die
Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung des Landes M-V, die dies
ausdrücklich erlaubt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dieser
Praxis, soweit öffentliche Bekanntmachungen aufgrund des Baugesetzbuches
erfolgen, einen
Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht gesehen.
Es muss eine
andere Bekanntmachungsform gewählt werden, da die Internet-
bekanntmachung
in diesen Fällen nur zusätzlich genutzt werden darf. Hierfür wird der Aushang
vorgeschlagen, weil „Der Landbote“ inzwischen kein amtliches
Bekanntmachungsblatt
mehr ist und nur monatlich erscheint.
Zusätzlich
können die Bekanntmachungen nach BauGB auch weiterhin auf der
Internetseite
des Amtes und wie bisher im Informationsblatt veröffentlicht werden.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |