TOP Ö 9: Beschluss der Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 123-16/13

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen.

 


Der Bürgermeister erläutert die notwendige Änderung der Hauptsatzung.

Das Amt und die Gemeinden haben derzeit die Internetbekanntmachung als einzige amtliche Bekanntmachungsform in ihren Hauptsatzungen geregelt. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung des Landes M-V, die dies ausdrücklich erlaubt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dieser Praxis, soweit öffentliche Bekanntmachungen aufgrund des Baugesetzbuches

erfolgen, einen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht gesehen.

Es muss eine andere Bekanntmachungsform gewählt werden, da die Internet-

bekanntmachung in diesen Fällen nur zusätzlich genutzt werden darf. Hierfür wird der Aushang vorgeschlagen, weil „Der Landbote“ inzwischen kein amtliches

Bekanntmachungsblatt mehr ist und nur monatlich erscheint.

Zusätzlich können die Bekanntmachungen nach BauGB auch weiterhin auf der

Internetseite des Amtes und wie bisher im Informationsblatt veröffentlicht werden.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen