TOP Ö 14: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit (Neuaufnahme)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 99-19/12

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

-          Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Überlaufleitung

des Dorfteiches in Wilsen

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung hat Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: