TOP Ö 7: Beratung zum Kinderspielplatz im Bebauungsplan-Gebiet 5/6 (Neuaufnahme)

Allen Gemeindevertretern liegt der Sachstandsbericht des Amtes

Warnow-West zum Kinderspielplatz vor.

Der neue Spielplatz besteht im Wesentlichen aus zwei Geräten

(Kletter-/Turmkombination und eine Seilbahn). Des Weiteren gibt es zwei Wackeltiere und Stadtmobiliar.

Bereits im Vorfeld sowie in der Planungsphase haben sich Anwohner

kritisch geäußert und wünschten eine Änderung des Bebauungsplanes, welche nach Prüfung und Beratung im Bauausschuss abgelehnt wurde.

Nach Inbetriebnahme des Spielplatzes am 11.10.2012 wandten sich die Anwohner an den Bürgermeister und forderten den Rückbau bzw. die Umsetzung der Seilbahn. Das Schreiben wurde kurzfristig durch den

Bürgermeister beantwortet. Jetzt wandten sich die Anwohner an das Amt Warnow-West.

Am 28.11.2012 wurde im Sozialausschuss über die Thematik informiert, die Beschwerde vom 25.11.2012 lag an dem Tag allerdings noch nicht vor.

Durch die Geräte, insbesondere die Seilbahn, hat der Spielplatz hohe

Attraktivität erhalten. Die Anwohner fühlen sich allein durch die Größe der Seilbahn bereits subjektiv beeinträchtigt.

 

Frau Hagemann berichtet über die Beschwerden und verweist auf ein

Gerichtsurteil zu Kinderlärm, wonach Lärmbeeinträchtigungen, die durch Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz entstehen, von der Nachbarschaft geduldet werden müssen.

Weiterhin informiert Frau Hagemann über das Bundesimmissionsschutzgesetz, erklärt, dass Raumbedarf und Sicherheitsabstände eingehalten worden sind und gibt die Einbaukosten sowie Kosten für eine Umsetzung zu bedenken.

 

Der Bürgermeister schildert, dass er den Spielplatzbau persönlich

vorangetrieben hat, damit eine Errichtung in diesem Jahr möglich wurde und begründet, dass der Standort mit Aufstellung des Bebauungsplanes

bekannt war. Die Gemeinde hat bereits innerhalb des B-Plan-Verfahrens eine Abwägung der Interessen getroffen.

Des Weiteren verweist der Bürgermeister auf die Nutzungsordnung mit Einschränkung der Nutzungszeiten von 08.00 bis 20.00 Uhr und des

Benutzerkreises (Kinder bis 14 Jahre).

 

Nach eingehender Information stimmt die Gemeindevertretung über die Beibehaltung des Spielplatzstandortes ab:

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Frau Hagemann verlässt um 19.35 Uhr die Sitzung.