TOP Ö 11: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow) der Gemeinde Pölchow, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 86-14/12

1.

Die zum Vorentwurf vom  21.08.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 21.08.12 wird bestätigt und gilt fort.

 

2.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow, betreffend die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der ehemaligen Ziegelei Pölchow und südlich der BAB A20 wird hiermit beschlossen (Anlage 2).

Die zugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen.

Bei der Bekanntmachung ist jeweils auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen