Sitzung: 11.12.2012 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 86-14/12
1. |
Die zum Vorentwurf vom
21.08.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt. Die Abwägungsentscheidung vom 21.08.12 wird bestätigt und gilt fort. |
2. |
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow,
betreffend die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der
ehemaligen Ziegelei Pölchow und südlich der BAB A20 wird hiermit beschlossen
(Anlage 2). Die zugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 3). |
4. |
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow ist beim
Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann
ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist jeweils auch anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |