Sitzung: 12.12.2012 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
108-15/12
Die
Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt grundsätzlich die Anpassung der
kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von
Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.
Generell
beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V
(KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden
Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der
Kindertageseinrichtung.
Rundungsdifferenzen
gehen zu Lasten der Gemeinde.
Der Bürgermeister erläutert
den Beschlussvorschlag.
Folgender Beschluss wird
gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |