Sitzung: 11.12.2012 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 87-14/12
1. |
Die
zum Entwurf om. 21.08.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt. Die
Abwägungsentscheidung vom 21.08.12 wird bestätigt und gilt fort. |
2. |
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt
die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr.
07 für das Gebiet
"Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow“ nordwestlich der
ehemaligen Ziegelei Pölchow und südlich der BAB A20 entlang des
Streckenabschnitts zwischen der Überführung Rostocker Straße/Kreuzkamp und
dem Beginn der Warnowbrücke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Soweit
die Genehmigung des Landrates zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Pölchow vorliegt, ist die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 07 durch ortsübliche Bekanntmachung dieses
Beschlusses in Kraft zu setzen. Alternativ
ist die Satzung über den Bebauungsplans Nr. 07 dem Landrat zur Genehmigung
vorzulegen und die Satzung sodann durch ortsübliche Bekanntmachung der
Genehmigung in Kraft zu setzen. Bei
der Bekanntmachung ist jeweils auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann. |
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |