TOP Ö 12: Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 07 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 87-14/12

1.

Die zum Entwurf om. 21.08.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 21.08.12 wird bestätigt und gilt fort.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans

Nr. 07 für das Gebiet  "Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow“ nordwestlich der ehemaligen Ziegelei Pölchow und südlich der BAB A20 entlang des Streckenabschnitts zwischen der Überführung Rostocker Straße/Kreuzkamp und dem Beginn der Warnowbrücke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Soweit die Genehmigung des Landrates zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pölchow  vorliegt, ist die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 07 durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

Alternativ ist die Satzung über den Bebauungsplans Nr. 07 dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen und die Satzung sodann durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft zu setzen.

Bei der Bekanntmachung ist jeweils auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen