Sitzung: 05.12.2012 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
94-19/12
1.Die zum
Entwurf vom 27.07.12 abgegebenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden
und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt
die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 für das
„Gewerbegebiet Satower Straße“, betreffend eine Teilfläche nördlich des
Erlenweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als
Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
02 wird gebilligt (Anlage 3).
3. Die
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 02 ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen
Der Bürgermeister und Herr
Brügge begründen den Beschlussvorschlag. Herr Brügge erläutert die Umverlegung
der Vorflutleitung.
Herr Kröpke teilt mit, dass
auf Seite 1 der Anlage 1 in Nr. 2 der Schreibfehler im Datum – tel. 26.12.12 in
26.11.12 – geändert werden muss.
Nach Information wird
folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |