TOP Ö 8: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 "Gewerbegebiet Stäbelow", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 94-19/12

1.Die zum Entwurf vom 27.07.12 abgegebenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß  Anlage 1 berücksichtigt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 für das „Gewerbegebiet Satower Straße“, betreffend eine Teilfläche nördlich des Erlenweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 wird gebilligt (Anlage 3).

3. Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 02 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen

 


Der Bürgermeister und Herr Brügge begründen den Beschlussvorschlag. Herr Brügge erläutert die Umverlegung der Vorflutleitung.

Herr Kröpke teilt mit, dass auf Seite 1 der Anlage 1 in Nr. 2 der Schreibfehler im Datum – tel. 26.12.12 in 26.11.12 – geändert werden muss.

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen