Sitzung: 05.12.2012 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
95-19/12
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012.
Herr Voges, 1. stellv.
Finanzausschussvorsitzender, begründet
ausführlich die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2012. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt ist
ausgeglichen.
Herr Voges berichtet
außerdem über den Kreditstand sowie die Steuereinnahmen und die Umlagen.
Die laufende Bearbeitung
durch die Verwaltung wird durch den Finanzausschuss positiv bewertet. Herr
Voges informiert, dass künftig die Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung
gestellt werden sollen, womit Effizienz und Transparenz erheblich gesteigert
werden können.
Der Ausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Zustimmung des vorliegenden Beschlussvorschlages.
Herr Kröpke verweist auf die
jetzt einfachere Handhabung mit der Doppik und erkundigt sich, wann die Bilanz
vorgelegt wird.
Ferner fragt Herr Kröpke,
warum die Jahresendrechnung für das Vorjahr erst zum Ende des folgenden Jahres
beschlossen wird und teilt mit, dass eine frühere Entlastung des Bürgermeisters
notwendig ist.
Herr Voges erläutert die
Überleitung in das Doppik-Verfahren und erklärt, dass eine Bilanz im Sinne der
Doppik zurzeit nicht vorgelegt werden kann.
Anschließend fasst die
Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |