TOP Ö 9: Beschluss des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 95-19/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012.

 


Herr Voges, 1. stellv. Finanzausschussvorsitzender, begründet

ausführlich die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt ist ausgeglichen.

Herr Voges berichtet außerdem über den Kreditstand sowie die Steuereinnahmen und die Umlagen.

Die laufende Bearbeitung durch die Verwaltung wird durch den Finanzausschuss positiv bewertet. Herr Voges informiert, dass künftig die Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt werden sollen, womit Effizienz und Transparenz erheblich gesteigert werden können.

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung des vorliegenden Beschlussvorschlages.

 

Herr Kröpke verweist auf die jetzt einfachere Handhabung mit der Doppik und erkundigt sich, wann die Bilanz vorgelegt wird.

Ferner fragt Herr Kröpke, warum die Jahresendrechnung für das Vorjahr erst zum Ende des folgenden Jahres beschlossen wird und teilt mit, dass eine frühere Entlastung des Bürgermeisters notwendig ist.

Herr Voges erläutert die Überleitung in das Doppik-Verfahren und erklärt, dass eine Bilanz im Sinne der Doppik zurzeit nicht vorgelegt werden kann.

 

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen