TOP Ö 10: Beschluss von überplanmäßigen Ausgaben in der Jahresrechnung 2011 infolge der Überleitungsrechnung von der Kameralistik zur Doppik

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 96-19/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt Haushaltsüberschreitungen in der Jahresrechnung 2011 in Höhe von 8.153,44 EUR entsprechend der Anlage, die infolge der mit der Einführung der Doppik erforderlichen Periodenabgrenzung entstandenen sind.

 


Herr Voges begründet den Beschlussvorschlag.

Es ist weiterhin ein stichtaggenauer Abschluss zum Ende des letzten Haushaltsjahres mit einer kameralen Rechnungslegung unter

 uneingeschränkter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips zu

erstellen, das Fälligkeitsprinzip wird jedoch durch das Verursachungs-

prinzip verdrängt. Das bedeutet, dass Geschäftsvorfälle, die bis zum

Abschlussstichtag verursacht sind, unabhängig von der Fälligkeit der

 damit verbundenen Zahlungen im letzten Jahr mit einer kameralen

Rechnungslegung zu erfassen sind.

Die neue Betrachtungsweise der Periodenzuordnung wurde in der

Haushaltsplanung 2011 nicht immer ausreichend berücksichtigt. Dadurch ergeben sich mit der Jahresrechnung in Einzelfällen Haushaltsüber-

schreitungen, die das Ergebnis 2011 verschlechtern und als überplan-

mäßige Ausgaben zu genehmigen sind.

 

Nach Erläuterung wird festgestellt, dass der 1. Satz des dritten Absatzes der Begründung wie folgt zu ändern ist: „Die neue Betrachtungsweise der Periodenzuordnung konnte (statt wurde) in der Haushaltsplanung 2011 nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.“

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen