Sitzung: 05.12.2012 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
96-19/12
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Stäbelow beschließt Haushaltsüberschreitungen in der Jahresrechnung
2011 in Höhe von 8.153,44 EUR entsprechend der Anlage, die infolge der mit der
Einführung der Doppik erforderlichen Periodenabgrenzung entstandenen sind.
Herr Voges begründet den
Beschlussvorschlag.
Es ist weiterhin ein
stichtaggenauer Abschluss zum Ende des letzten Haushaltsjahres mit einer
kameralen Rechnungslegung unter
uneingeschränkter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips zu
erstellen, das
Fälligkeitsprinzip wird jedoch durch das Verursachungs-
prinzip verdrängt. Das
bedeutet, dass Geschäftsvorfälle, die bis zum
Abschlussstichtag verursacht
sind, unabhängig von der Fälligkeit der
damit verbundenen Zahlungen im letzten Jahr mit einer kameralen
Rechnungslegung zu erfassen
sind.
Die neue Betrachtungsweise
der Periodenzuordnung wurde in der
Haushaltsplanung 2011 nicht
immer ausreichend berücksichtigt. Dadurch ergeben sich mit der Jahresrechnung
in Einzelfällen Haushaltsüber-
schreitungen, die das
Ergebnis 2011 verschlechtern und als überplan-
mäßige Ausgaben zu
genehmigen sind.
Nach Erläuterung wird
festgestellt, dass der 1. Satz des dritten Absatzes der Begründung wie folgt zu
ändern ist: „Die neue Betrachtungsweise der Periodenzuordnung konnte (statt wurde) in der
Haushaltsplanung 2011 nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.“
Folgender Beschluss wird
gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |