TOP Ö 7: Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-4 "Erweiterung Schäferwiese" durch den Investor

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 139-20/12

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ entstehenden Kosten durch den Investor Rostow Projektentwicklungsgesellschaft mbH.

 


Der Bürgermeister informiert über die intensive Beratung in der

Bauausschusssitzung am 20.10.2012 und erläutert den Beschlussvorschlag.

Herr Knopp berichtet über die Zusammenkunft am 26.11.2012 mit den Investoren im Amt Warnow-West.

Der Bürgermeister erläutert folgende notwendige Änderung des

vorliegenden Entwurfes des Städtebaulichen Vertrages.

§ 1 (Gegenstand des Vertrages), 2. Absatz, letzter Anstrich: „Der Investor übernimmt insbesondere die Kosten für: …. den Ausbau des Stover

Weges von der Einmündung der Zufahrtsstraße des Weges in die Satower Straße mit der Maßgabe, dass nach Abschluss der Erschließung „Erweiterung Schäferwiese“ im vorgenannten Bereich des Stover Weges eine 5,5 m breite Fahrbahn und ein 1,5 m breiter Gehweg vorhanden sind. Die im Stover Weg vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen

verbleiben und bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Übernahme der Kosten durch den Investor erfolgt unter dem Vorbehalt, dass

1. Der Investor auch der Partner der Gemeinde Kritzmow bei der

Schließung eines notariell abzuschließenden Erschließungsvertrages zu diesem B-Plangebiet „Erweiterung Schäferwiese“ wird und

2. Der vorgenannte Ausbau Stover Weg durch den Investor selbst in

Abstimmung mit der Gemeinde beauftragt wird.“

Der Bürgermeister informiert zur Klärung mit der Straßenmeisterei

Güstrow über die Gemeinde und verweist darauf, dass die Bedenken zu einem künftig erhöhten Verkehrsaufkommen im Stover Weg seitens des Planers ausgeschlossen werden.

Des Weiteren teilt Herr Knopp mit, dass in § 4 (Sicherheiten), 1. Satz, die Ergänzung: „… unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Bank oder einer Versicherung …“ aufzunehmen ist.

 

Die Gemeindevertreter stimmen mehrheitlich den beiden genannten

Änderungen/ Ergänzungen zu.

Herr Bresler spricht seinen Unmut darüber aus, dass der Bauausschuss

dazu erst die Unterlagen am selben Abend erhalten hat und somit keine gewisse Vorbereitungszeit gegeben war. Ferner informiert Herr Bresler, dass bisher die Absicht bestand, eine fußläufige Verbindung an den Stover Weg zu schaffen und schlägt vor, den Investor zu beauftragen, die Straße „Am Windhügel“ auszubauen, damit der Verkehr dann darüber geleitet werden könnte.

Herr Bresler weist darauf hin, dass die Anlieger im Stover Weg vorab über das Vorhaben zu informieren wären.

 

Herr Dr. Kleinau erklärt, dass es bei dem vorliegenden Beschluss nicht um den konkreten Ausbau geht, sondern um Übernahme von Kosten durch den Investor und die Gemeinde weder ein Risiko eingeht, noch Kosten entstehen.

Der Bürgermeister äußert ebenfalls seinen Unmut über die Bürokratie und Unentschlossenheit (Aufstellungsbeschluss erfolgte 2008, Verhandlungen mit KGV und Grundstückseigentümern auch) und verweist auf das Vorhandensein des jetzigen Investors.

 

Herr Heinicke äußert sich ebenfalls kritisch über den vorliegenden

Beschlussvorschlag.

 

Nach eingehender Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen