Sitzung: 27.11.2012 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
138-20/12
1. Die zum
2. Entwurf v. 11.09.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.
Die Abwägungsentscheidung
vom 05.06.2012 über Stellungnahmen von Behörden/TöB sowie von Bürgern gilt
fort.
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung
den Bebauungsplans Nr. 15 für das Wohngebiet „Pingels Teich“ in Kritzmow,
westlich von Pingels Teich sowie westlich der Mehrfamilienhäuser Satower Straße
35a-h und nördlich des Einkaufszentrums ‚Kritzmow Park’, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 15 wird gebilligt (Anlage 3).
3. Das
Plangebiet ist gemeinsam mit der BVVG öffentlich auszuschreiben.
Die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 15 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in
Kraft zu setzen
Der Bürgermeister informiert
über den Beschlussvorschlag.
Anschließend fasst die
Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |