TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 15 "Pingels Teich" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 138-20/12

1. Die zum 2. Entwurf v. 11.09.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 05.06.2012 über Stellungnahmen von Behörden/TöB sowie von Bürgern gilt fort.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 15 für das Wohngebiet „Pingels Teich“ in Kritzmow, westlich von Pingels Teich sowie westlich der Mehrfamilienhäuser Satower Straße 35a-h und nördlich des Einkaufszentrums ‚Kritzmow Park’, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Das Plangebiet ist gemeinsam mit der BVVG öffentlich auszuschreiben.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen