Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 101-15/12
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt grundsätzlich die
Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der
Veränderung von Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.
Generell
beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V
(KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden
Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der
Kindertageseinrichtung.
Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |