TOP Ö 7: Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismittel

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 101-15/12

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt grundsätzlich die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.

Generell beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung.

Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.

 


 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen