Sitzung: 11.12.2012 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 88-14/12
Die
Gemeindevertretung Pölchow beschließt grundsätzlich die Anpassung der
kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von
Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.
Generell
beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V
(KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden
Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der
Kindertageseinrichtung.
Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |