Sitzung: 27.11.2012 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
144-20/12
Die
Gemeindevertretung Kritzmow beschließt grundsätzlich die Anpassung der
kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von
Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.
Generell
beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V
(KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden
Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der
Kindertageseinrichtung. Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.
Herr Dr. Kleinau informiert
über den Beschlussvorschlag.
Die Gemeindevertretung fasst
folgenden Beschluss:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |