TOP Ö 12: Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 144-20/12

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt grundsätzlich die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.

Generell beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung. Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.

 

 


Herr Dr. Kleinau informiert über den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen