TOP Ö 8: Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismittel

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 103-17/12

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt grundsätzlich die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln durch vorherige Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock umzusetzen.

Generell beträgt der kommunale Anteil somit gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V

(KiföG M-V) entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung.

Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Frau Martens nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst: