TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 14. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zunächst acht Gemeindevertreter, ab 18.04 Uhr alle neun Gemeindevertreter anwesend.