TOP Ö 11: Vertrag mit dem Sievershäger Sportverein 1950 e.V. zur Errichtung einer Brunnenanlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 99-14/12

Der Antrag des Sievershäger SV1950 e. V. vom 07.08.2010 zur Errichtung einer Brunnenanlage wird von der Gemeindevertretung in vorliegender Form abgelehnt.

 


Der Bürgermeister informiert über die Empfehlungen, dem vorliegenden Antrag des SSV 1950 e.V. nicht zuzustimmen und berichtet über die Beratung mit dem Vorstand des SSV.

Nach Einigung zu Vertragsinhalten kann der Antrag seitens des Vereins neu erstellt werden.

Herr Braun verweist darauf, dass dem SSV mit Information über die heutige Entscheidung der Gemeindevertretung ebenfalls Alternativen aufgezeigt werden müssen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen