TOP Ö 14: Beschluss über den Antrag der Fraktion Die Linke zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 101-14/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen möge beschließen:

Die Verwaltung des Amtes Warnow-West wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen aufgefordert, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen auszuwählen, die ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen, mindestens aber mit 10 € je Arbeitsstunde entlohnen und entsprechend der Preisentwicklung dynamisiert wird. Ebenso macht die Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten. Dies gilt auch und besonders für die Beteiligung von Subunternehmen.

Die Auflagen werden schon in den Ausschreibungen festgeschrieben. Deren Einhaltung

ist zu kontrollieren.

Bei allen neu abzuschließenden Verträgen werden diese Regeln verbindlich angewendet. Bestehende Verträge, insbesondere solche mit längeren Laufzeiten werden überprüft und, wenn möglich, nachgebessert.

Abstimmung:

Herr Jablonski:            Nein

Herr Braun:                  Nein

Herr Hatrath:                Nein

Frau Breide:                 Nein

Herr Jürß:                    Nein

Herr Kutschke:            Nein

Herr Matthies:            Nein

Frau Born:                   Nein

Herr Eschment:            Nein

Herr Dr. Paech:            Nein

Herr Hanke:                 Ja

 


Herr Hanke begründet den Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke und bezieht sich auf die Tarifautonomie und die Notwendigkeit der

Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Der Gemeindevertretung liegt hierzu die Stellungnahme der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West vor mit dem Hinweis, dass der Beschlussvorschlag wie vorliegend nicht umsetzbar ist. Das Vergabegesetz M-V ist für die Kommunen nicht bindend. Vor- und Nachteilte für die Gemeinden sind abzuwägen.

Die öffentlichen Auftraggeber müssen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen auf die Anforderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

hinweisen und beim Auswahlverfahren darauf achten, dass die

Unternehmen entsprechende Nachweise beibringen.

Die genannte Festlegung ergibt einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Die Vergabestellte ist nicht für die Kontrolle von Tarifverträgen zuständig, Regelungen sind Sache der Tarifpartner

 

Die Gemeindevertreter beraten umfassend über den Beschlussvorschlag.

Herr Braun spricht das Landesgesetz an, wonach das Land Aufträge an Unternehmen nur vergibt, wenn diese ein Stundenentgelt von 8,50 EUR

(brutto) bezahlen, Kommunen können so verfahren.

Herr Braun beantragt, den Beschlussvorschlag von „…mindestens aber 10 € je Arbeitsstunde entlohnen …“  auf „   8,50 € …“ zu ändern.

Der Bürgermeister bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag.

Herr Hanke beantragt die namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird

zugestimmt.

Abstimmung:

Herr Jablonski:            Ja

Herr Braun:                  Ja

Herr Hatrath:                Nein

Frau Breide:                 Nein

Herr Jürß:                    Nein

Herr Kutschke:            Nein

Herr Matthies:            Nein

Frau Born:                   Nein

Herr Eschment:            Nein

Herr Dr. Paech:            Nein

Herr Hanke:                 Ja

 

Anschließend wird der vorliegende Beschlussvorschlag der Fraktion

Die Linke zur Abstimmung gestellt.

Herr Hanke beantragt die namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird

zugestimmt.