Sitzung: 17.10.2012 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. : 101-14/12
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen möge beschließen:
Die Verwaltung
des Amtes Warnow-West wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Lambrechtshagen aufgefordert, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche
Unternehmen auszuwählen, die ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach geltenden
Tarifverträgen, mindestens aber mit 10 € je Arbeitsstunde entlohnen und
entsprechend der Preisentwicklung dynamisiert wird. Ebenso macht die
Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten. Dies gilt auch und
besonders für die Beteiligung von Subunternehmen.
Die Auflagen
werden schon in den Ausschreibungen festgeschrieben. Deren Einhaltung
ist zu
kontrollieren.
Bei allen neu
abzuschließenden Verträgen werden diese Regeln verbindlich angewendet.
Bestehende Verträge, insbesondere solche mit längeren Laufzeiten werden
überprüft und, wenn möglich, nachgebessert.
Abstimmung:
Herr
Jablonski: Nein
Herr Braun: Nein
Herr Hatrath: Nein
Frau Breide: Nein
Herr Jürß: Nein
Herr Kutschke: Nein
Herr Matthies: Nein
Frau Born: Nein
Herr Eschment: Nein
Herr Dr.
Paech: Nein
Herr Hanke: Ja
Herr Hanke
begründet den Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke und bezieht sich auf
die Tarifautonomie und die Notwendigkeit der
Einführung des
gesetzlichen Mindestlohnes.
Der
Gemeindevertretung liegt hierzu die Stellungnahme der Bauverwaltung des Amtes
Warnow-West vor mit dem Hinweis, dass der Beschlussvorschlag wie vorliegend
nicht umsetzbar ist. Das Vergabegesetz M-V ist für die Kommunen nicht bindend.
Vor- und Nachteilte für die Gemeinden sind abzuwägen.
Die öffentlichen
Auftraggeber müssen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen auf die Anforderung
des Tariftreue- und Vergabegesetzes
hinweisen und
beim Auswahlverfahren darauf achten, dass die
Unternehmen
entsprechende Nachweise beibringen.
Die genannte
Festlegung ergibt einen Eingriff in die Tarifautonomie.
Die Vergabestellte ist nicht für die Kontrolle von Tarifverträgen zuständig, Regelungen sind Sache der Tarifpartner
Die Gemeindevertreter beraten umfassend über den Beschlussvorschlag.
Herr Braun spricht das Landesgesetz an, wonach das Land Aufträge an Unternehmen nur vergibt, wenn diese ein Stundenentgelt von 8,50 EUR
(brutto) bezahlen, Kommunen können so verfahren.
Herr Braun beantragt, den Beschlussvorschlag von „…mindestens aber 10 € je Arbeitsstunde entlohnen …“ auf „ 8,50 € …“ zu ändern.
Der Bürgermeister bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag.
Herr Hanke beantragt die namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird
zugestimmt.
Abstimmung:
Herr
Jablonski: Ja
Herr
Braun: Ja
Herr
Hatrath: Nein
Frau
Breide: Nein
Herr
Jürß: Nein
Herr
Kutschke: Nein
Herr
Matthies: Nein
Frau
Born: Nein
Herr
Eschment: Nein
Herr
Dr. Paech: Nein
Herr
Hanke: Ja
Anschließend wird der vorliegende Beschlussvorschlag der Fraktion
Die Linke zur Abstimmung gestellt.
Herr Hanke beantragt die namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird
zugestimmt.