TOP Ö 12: Beschluss über Aussonderung und Verkauf des alten Einsatzleitwagens der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 100-14/12

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die sofortige Aussonderung des

alten Einsatzleitwagens, Marke Toyota, (ehemals amtliches Kennzeichen

ROS-L81) aus dem Anlagevermögen der Freiwilligen Feuerwehr.

Der Bürgermeister wird mit dem Verkauf des o. g. Fahrzeugs  beauftragt und bevollmächtigt ggf. einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Anschließend stimmt die Gemeindevertretung über einen Verkauf des alten Einsatzleitwagens der FFw an den SSV 1950 e.V. ab:

Abstimmung:

2

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 


Der Bürgermeister berichtet über die Beratung des Hauptausschusses zum Antrag des SSV 1950 e.V., den Kleinbus zu kaufen und informiert über die Stellungnahme des Amtes Warnow-West.

Aus wirtschaftlichen Gründen, vor allem wegen des Alters (20 Jahre)

sowie des schlechten technischen Zustandes des Fahrzeugs wird die Aussonderung empfohlen. Die beabsichtigte vorrangige Nutzung des Kleinbusses durch den SSV für den Transport von Kindern und Jugend-

lichen im Rahmen des Spielbetriebs ist als nicht unbedenklich anzusehen und steht im Widerspruch zum damaligen Mitgrund bei der Entscheidung der Gemeinde über die Aussonderung des Fahrzeugs.

Herr Eschment und Frau Born informieren über den Zustand des

Kleinbusses und weisen auf erhebliche Mängel hin, wonach die

ausreichende Sicherheit für die Benutzung des Fahrzeugs zum Transport der Kinder der Jugendfeuerwehr nicht mehr gegeben war.

 

Herr Hanke teilt mit, dass technische Mängel mit Nachrüstungen zu

beheben wären und regt den Verkauf des Kleinbusses mit Auflagen an den SSV an, wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist.

Des Weiteren beantragt Herr Hanke den Beschluss dahingehend zu

ändern, dass nicht der Bürgermeister mit dem Verkauf beauftragt wird und damit allein die Verantwortung erhält, sondern den Kaufvertrag von der Gemeindevertretung beschließen zu lassen.

 

Die Gemeindevertreter äußern ihre Standpunkte.

Herr Hanke merkt an, dass aufgrund der in der Stellungnahme genannten Argumente nur eine Verschrottung des Fahrzeugs möglich wäre.

 

Der Bürgermeister weist noch einmal kritisch darauf hin, dass die

Darlegungen ebenfalls vom Gemeindewehrführer und dessen

Stellvertreter bestätigt wurden.

 

Nach umfangreicher Meinungsäußerung wird folgender Beschluss

gefasst: