TOP Ö 11: Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für den Biestower Weg in Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 134-19/12

Abschnittsbildung

Die Gemeindevertretung beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 KAG M-V für den Biestower Weg. Der Abschnitt beginnt an der Einmündung Satower Straße (Flurstücke 41/30 und 42/22) und reicht bis zur Einmündung Amselweg (einschließlich der Flurstücke 40/19 und zur Hälfte 43/18, Flur 1, Gemarkung Kritzmow).

 

Kostenspaltung

Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtungen Straßenentwässerung und Beleuchtung gemäß § 7 Absatz 3 KAG M-V selbständig zu erheben.

 

 


Der Bürgermeister und Herr Heinicke informieren über den Beschlussvorschlag.

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen