Sitzung: 11.09.2012 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
134-19/12
Abschnittsbildung
Die Gemeindevertretung beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 KAG M-V für den Biestower Weg. Der Abschnitt beginnt an der Einmündung Satower Straße (Flurstücke 41/30 und 42/22) und reicht bis zur Einmündung Amselweg (einschließlich der Flurstücke 40/19 und zur Hälfte 43/18, Flur 1, Gemarkung Kritzmow).
Kostenspaltung
Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtungen Straßenentwässerung und Beleuchtung gemäß § 7 Absatz 3 KAG M-V selbständig zu erheben.
Der Bürgermeister und Herr
Heinicke informieren über den Beschlussvorschlag.
Folgender Beschluss wird
gefasst:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |