TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

 

Eine Bürgerin legt ihr Problem mit der Entwicklung im B-Plangebiet 1 Steinbecker Eck, insbesondere mit den beabsichtigten Veränderungen im Bereich der Stadtbäckerei (z. B. Verschiebung der Baugrenze um 15 m nach Westen, Auflagen für Fällung von Eichen im öffentlichen Bereich), dar. Sie ersucht die Gemeindevertretung, einen offenen und bedachten Umgang mit den Bürgern zu pflegen.

Der Bürgermeister nimmt dazu Stellung: Den aufgeworfenen Problemen der Bürgerin ist bereits nachgegangen worden. Die Aussage der Stadtbäckerei, welche auch im Landboten veröffentlichte wurde, ist zunächst verbindlich. Sollte es andere Fakten geben, muss sich mit diesen neu beschäftigt werden.

Herr Teichert wird die Aussage, dass die Baugrenze um 15 m nach Westen verschoben werden soll, hinterfragen, da laut Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan nur um 7 m verschoben werden darf.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach den für 2013 geplanten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen für den 24-WE-Block. Zum ungeklärten Garagenproblem erwartet er eine Stellungnahme der Gemeinde. Weiterhin möchte er wissen, inwieweit die nicht eingesetzten 4000,00 EUR im Jahr 2012 verwendet wurden.

Prof. Vogel schlägt die Organisation einer Mieterversammlung mit dem Hausverwalter vor.

Herr Harbrecht stellt klar, dass der Hausverwalter den regelmäßigen Kontakt mit den Mietern zu suchen hat und Probleme an die Gemeindevertretung von ihm heranzutragen sind. Am 08.10.2012 ist ein Gespräch mit dem Hausverwalter und dem Amt Warnow-West geplant, worüber die Gemeindevertretung informiert wird. Investitionen für den 24 WE-Block sind auch für 2013 geplant. Beim Problem mit den Garagen konnte bisher keine einvernehmliche Lösung erlangt werden.

 

Ein Bürger beanstandet den Schnitt der Hecken im Wohngebiet Nordkante. Die Hecken werden nur senkrecht geschnitten, so dass die Hecke stark nach oben wächst und so Radfahrer und Fußgänger verletzt. Er weist darauf hin, dass die geschädigten Bürger Schadensersatz gegen die Gemeinde geltend machen können.

Der Bürgermeister hat bereits eine Prüfung bei der unteren Umweltbehörde, ob auch ein horizontaler Schnitt zulässig wäre, veranlasst. Das Problem soll an Herrn Schlötels vom Amt Warnow-West zur weiteren Bearbeitung herangetragen werden.