Sitzung: 20.09.2012 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Der Bürgermeister eröffnet
die Einwohnerfragestunde.
Eine Bürgerin legt ihr
Problem mit der Entwicklung im B-Plangebiet 1 Steinbecker Eck, insbesondere mit
den beabsichtigten Veränderungen im Bereich der Stadtbäckerei (z. B.
Verschiebung der Baugrenze um 15 m nach Westen, Auflagen für Fällung von Eichen
im öffentlichen Bereich), dar. Sie ersucht die Gemeindevertretung, einen
offenen und bedachten Umgang mit den Bürgern zu pflegen.
Der Bürgermeister nimmt dazu
Stellung: Den aufgeworfenen Problemen der Bürgerin ist bereits nachgegangen
worden. Die Aussage der Stadtbäckerei, welche auch im Landboten veröffentlichte
wurde, ist zunächst verbindlich. Sollte es andere Fakten geben, muss sich mit
diesen neu beschäftigt werden.
Herr Teichert wird die
Aussage, dass die Baugrenze um 15 m nach Westen verschoben werden soll, hinterfragen,
da laut Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan nur um 7 m verschoben
werden darf.
Ein Bürger erkundigt sich
nach den für 2013 geplanten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen für den
24-WE-Block. Zum ungeklärten Garagenproblem erwartet er eine Stellungnahme der
Gemeinde. Weiterhin möchte er wissen, inwieweit die nicht eingesetzten 4000,00
EUR im Jahr 2012 verwendet wurden.
Prof. Vogel schlägt die
Organisation einer Mieterversammlung mit dem Hausverwalter vor.
Herr Harbrecht stellt klar, dass
der Hausverwalter den regelmäßigen Kontakt mit den Mietern zu suchen hat und
Probleme an die Gemeindevertretung von ihm heranzutragen sind. Am 08.10.2012
ist ein Gespräch mit dem Hausverwalter und dem Amt Warnow-West geplant, worüber
die Gemeindevertretung informiert wird. Investitionen für den 24 WE-Block sind
auch für 2013 geplant. Beim Problem mit den Garagen konnte bisher keine
einvernehmliche Lösung erlangt werden.
Ein Bürger beanstandet den
Schnitt der Hecken im Wohngebiet Nordkante. Die Hecken werden nur senkrecht
geschnitten, so dass die Hecke stark nach oben wächst und so Radfahrer und
Fußgänger verletzt. Er weist darauf hin, dass die geschädigten Bürger
Schadensersatz gegen die Gemeinde geltend machen können.
Der Bürgermeister hat
bereits eine Prüfung bei der unteren Umweltbehörde, ob auch ein horizontaler
Schnitt zulässig wäre, veranlasst. Das Problem soll an Herrn Schlötels vom Amt
Warnow-West zur weiteren Bearbeitung herangetragen werden.