TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 13. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zunächst sieben Gemeindevertreter, ab 19.02 Uhr acht Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.