TOP Ö 9: 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 "Bornbarg" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 94-15/12

1. Die zum Entwurf vom 10.09.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und entsprechend Anlage 1 berücksichtigt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),  beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 2).

Betroffen sind die Flurstücke 132/47, 132/48, 132/51 und 132/52 in der Flur 2 der Gemarkung Papendorf.

Die Begründung zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“ wird gebilligt (Anlage 3).

3. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei

der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V haben Herr Risch und Herr Dolge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 


Herr Risch und Herr Dolge erklären sich für befangen.

 

Herr Klinckmann begründet den Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat über die Thematik beraten und empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst: