Sitzung: 09.08.2012 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
94-15/12
1. Die zum Entwurf
vom 10.09.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürger wurden geprüft und entsprechend Anlage 1 berücksichtigt.
2. Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
15 „Bornbarg“ bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 2).
Betroffen sind die
Flurstücke 132/47, 132/48, 132/51 und 132/52 in der Flur 2 der Gemarkung
Papendorf.
Die Begründung zu der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“ wird gebilligt (Anlage 3).
3. Die Satzung über
die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“ ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei
der Bekanntmachung ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV
M-V haben Herr Risch und Herr Dolge weder an der Beratung noch an der
Beschlussfassung mitgewirkt.
Herr Risch und Herr Dolge
erklären sich für befangen.
Herr Klinckmann begründet
den Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss hat über die Thematik beraten und empfiehlt
die Beschlussfassung.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst: