TOP Ö 6: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 90-18/12

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende kommunale Anteile für

die Gemeinde rückwirkend vom 01.01.2012:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil in €

nachrichtlich: entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag in €

Kinderkrippe ganztags

248,23

248,22

Kinderkrippe Teilzeit

148,94

148,93

Kinderkrippe halbtags

99,29

99,29

 

 

 

Kindergarten ganztags

149,76

149,75

Kindergarten Teilzeit

89,86

89,85

Kindergarten halbtags

59,91

59,90

 

 


Herr Reichel kritisiert den vorliegenden Beschlussvorschlag, da dieser in der vergangenen Sitzung bereits abgelehnt wurde, im Sozialausschuss beraten werden sollte und zu prüfen war, ob Mittel bereitstehen, damit die Kosten nicht auf die Eltern umgelegt werden.

 

Der Bürgermeister und Herr Bröderstörp erläutern die gesetzliche

Vorgabe und teilen mit, dass keine Mittel zur Verfügung stehen.

Herr Bull, Sozialausschussvorsitzender, informiert über die Empfehlung des Ausschusses an die Gemeindevertretung, den vorliegenden

Vorschlag zu beschließen.

 

Herr Reichel fordert darzulegen, warum es nicht möglich ist, den

Beschluss abzulehnen und die Gemeinde die Umlage zahlen muss und weshalb keine Mittel der Gemeinde zur Entlastung der Bürger vorhanden sind.

 

Nach eingehender Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen