Sitzung: 08.08.2012 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
90-18/12
Die Gemeindevertretung
Stäbelow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und
Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende kommunale Anteile für
die Gemeinde rückwirkend
vom 01.01.2012:
Betreuungsart |
Kommunaler
Anteil in € |
nachrichtlich:
entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag in € |
Kinderkrippe
ganztags |
248,23 |
248,22 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
148,94 |
148,93 |
Kinderkrippe
halbtags |
99,29 |
99,29 |
|
|
|
Kindergarten
ganztags |
149,76 |
149,75 |
Kindergarten
Teilzeit |
89,86 |
89,85 |
Kindergarten
halbtags |
59,91 |
59,90 |
Herr Reichel kritisiert den
vorliegenden Beschlussvorschlag, da dieser in der vergangenen Sitzung bereits
abgelehnt wurde, im Sozialausschuss beraten werden sollte und zu prüfen war, ob
Mittel bereitstehen, damit die Kosten nicht auf die Eltern umgelegt werden.
Der Bürgermeister und Herr
Bröderstörp erläutern die gesetzliche
Vorgabe und teilen mit, dass
keine Mittel zur Verfügung stehen.
Herr Bull,
Sozialausschussvorsitzender, informiert über die Empfehlung des Ausschusses an
die Gemeindevertretung, den vorliegenden
Vorschlag zu beschließen.
Herr Reichel fordert
darzulegen, warum es nicht möglich ist, den
Beschluss abzulehnen und die
Gemeinde die Umlage zahlen muss und weshalb keine Mittel der Gemeinde zur
Entlastung der Bürger vorhanden sind.
Nach eingehender Information
wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |