TOP Ö 20: Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete "Steinbecker Eck" in Elmenhorst, Erschließungsvertrag für Baugebiet 11a

Herr Puls erklärt auf Forderung des Bürgermeisters zum Baustopp B-Plan Nr. 15: Eine notarielle Änderung des Erschließungsvertrages wird durch geänderte Bedingungen notwendig. Die Bürgschaften von Herrn Pedders fehlen noch, daher wurde ein Baustopp erteilt. Dieser wurde wieder aufgehoben, da der Erschließungsträger seine Pflicht der Bargeldzahlung erfüllt hat. Das Risiko liegt beim Erschließungsträger und die Gemeinde bleibt schadenfrei, wenn weitergearbeitet wird.

 

Herr Teichert gibt Hinweise zum Entwurf des Erschließungsvertrages:

-          Buchstabe i fehlt

-          Um Kosten von der Gemeinde abzuwenden, muss im Erschließungsvertrag ganz klar als Grundvoraussetzung die Altlastenbeseitigung formuliert werden.

-          In §9 muss die Summe für Altlastenbeseitigung mit eingefügt werden (Kostenvoranschlag und Losaufteilung muss genau hinterlegt werden.)

 

Der Bürgermeister kann keinen Einfluss auf das Angebot nehmen, aber der Investor. Deshalb muss die Summe geprüft werden. Der Bauausschuss wird sich damit auseinandersetzen und in die Gemeindevertretersitzung einbringen.