Sitzung: 05.07.2012 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Herr Puls erklärt auf
Forderung des Bürgermeisters zum Baustopp B-Plan Nr. 15: Eine notarielle
Änderung des Erschließungsvertrages wird durch geänderte Bedingungen notwendig.
Die Bürgschaften von Herrn Pedders fehlen noch, daher wurde ein Baustopp
erteilt. Dieser wurde wieder aufgehoben, da der Erschließungsträger seine
Pflicht der Bargeldzahlung erfüllt hat. Das Risiko liegt beim
Erschließungsträger und die Gemeinde bleibt schadenfrei, wenn weitergearbeitet
wird.
Herr Teichert gibt Hinweise
zum Entwurf des Erschließungsvertrages:
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Buchstabe i fehlt
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Um Kosten von der
Gemeinde abzuwenden, muss im Erschließungsvertrag ganz klar als
Grundvoraussetzung die Altlastenbeseitigung formuliert werden.
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In §9 muss die Summe
für Altlastenbeseitigung mit eingefügt werden (Kostenvoranschlag und
Losaufteilung muss genau hinterlegt werden.)
Der Bürgermeister kann
keinen Einfluss auf das Angebot nehmen, aber der Investor. Deshalb muss die
Summe geprüft werden. Der Bauausschuss wird sich damit auseinandersetzen und in
die Gemeindevertretersitzung einbringen.
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