Sitzung: 05.07.2012 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
89-13/12
1. Die zum Entwurf
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher
Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft. Sie werden gemäß Anlage 1
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder mit Begründung nicht
berücksichtigt. Die Abwägung zu den Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde am
01.03.2012 beschlossen.
Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 1,
Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I
S. 1509) bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: s. Anlage 2
3. Die Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 1 wird gebilligt, s. Anlage 3.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe- Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst auszufertigen. Die Inkraftsetzung erfolgt als öffentliche Bekanntmachung über die Homepage des Amtes Warnow-West, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Herr Teichert weist auf
Probleme hin: Da es keine klare Regelung im B-Plan gibt, die die
Kostenerstattung rückwirkend ermöglicht, könnten Kosten in Höhe von 150.000 EUR
auf die Gemeinde zukommen. Daher müssen gesonderte Verträge geschlossen werden.
Da die Neufassung des
B-Planes und der Erschließungsvertrag einander bedingen, muss darauf geachtet
werden, dass bei der Altlastenbeseitigung auf dem Baugebiet 11a die Gemeinde
kostenfrei gehalten wird.
Der Bürgermeister bestätigt
die Aussagen von Herrn Teichert. Die Inkraftsetzung ist erst wirksam, wenn alle
Voraussetzungen, wozu auch die Altlastenbeseitigung zählt, erfüllt sind.
Das Verständnis für die
Bürger, die derzeit die Verträge bekommen, ist vorhanden. Mit einer
Inkraftsetzung/Veröffentlichung ist erst zwischen Dezember 2012 und Juli 2013
zu rechnen. Der Satzungsbeschluss ist aber heute nötig wegen der
Verkaufsfläche.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |