TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

 

Der Bürger Herr Schröder dringt auf die Einhaltung der Hausordnung durch Herrn Fietz, möchte Auskünfte zum früheren Sportlerheim und weist darauf hin, dass in den Straßen Wiedenfläut und Immenrump morgens um sieben Uhr noch die Straßenbeleuchtung an ist. Der Bürgermeister nimmt den ersten Sachverhalt zur Kenntnis. Zum früheren Sportlerheim erklärt er: Die Gemeinde plant, Geld zu investieren, wird aber keine Gaststätte betreiben. Der Bierausschank durch den Verein wäre möglich. Das Problem mit der Straßenbeleuchtung ist im Amt und beim Bürgermeister bekannt. Der Bauausschuss wird zu diesem Thema beraten. Eventuell könnten Zeitschaltuhren helfen, Strom zu sparen.

 

Eine Bürgerin hat ein Ameisenproblem beim Steinbecker Weg festgestellt und bittet um Prüfung durch einen Fachmann, ob Gehwegschäden durch die Ameisen verursacht werden und wie das Ameisenproblem zu lösen ist. Der Bürgermeister bittet um Prüfung durch das Amt Warnow-West.

 

Prof. Vogel weist auf eine Unfallgefahr durch eine Warnbake am Gulli bei der Kreuzung Ganterstrat/Gauswisch (seit drei Wochen) hin. Der Bürgermeister verweist darauf, dass es sich hierbei um die Markierung eines Winterschadens handelt und die Ausschreibungen hierzu derzeit noch nicht abgeschlossen sind.

 

Bürger erkundigen sich wie der Landbote verfügbar ist und ob nicht wieder die Verteilung an die Haushalte möglich ist. Der Bürgermeister informiert darüber, wo der Landbote ausliegt und erläutert, dass aus rechtlicher und finanzieller Sicht eine Verteilung an die Haushalte ausgeschlossen ist. Der Zugang über das Internet ist jederzeit gegeben. Änderungen zur Verfahrensweise bei öffentlichen Bekanntmachungen kann nur der Amtsausschuss beschließen.

 

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Einwohnerfragestunde, ob diese nicht an das  Ende der Sitzung gelegt werden kann, damit auch Fragen zu Punkten der Tagesordnung diskutiert werden können. Der Bürgermeister erklärt, dass es dazu einer Satzungsänderung bedarf, diese aber nicht notwendig erscheint, da im Vorfeld der Sitzung Auskünfte zu den Beschlussvorlagen durch die Gemeindevertretung und das Amt Warnow-West jederzeit einzuholen sind.