TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 15 "Am Pingelsteich" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 125-18/12

 

1.

Die zum Vorentwurf v. 18.01.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 15 vom 04.06.2012 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gem. Anlage 2, 3 gebilligt, mit der Maßgabe in den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 die Dachneigung auf kleiner oder gleich 48° anzuheben und die Traufhöhen dementsprechend anzupassen.

 

3.

Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. Anlage 3 werden gebilligt.

 

4.

Die Entwürfe des B-Planes Nr. 15 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 


Herrn Millahn, Planer Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, wird das Wort erteilt.

Herr Millahn erläutert folgenden Ergänzungen/Abweichungen aufgrund der gestrigen Stellungnahme der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen (die Zustimmung wurde abgelehnt) und Abstimmungen mit der Eurawasser Nord GmbH zur Einarbeitung zusätzlicher Leitungs-

trassen, Überarbeitung im Bereich des Abwasserpumpwerkes am

Pingelsteich (Zufahrt).

Weiterhin informiert Herr Millahn zu den ausführlichen Beratungen des Planentwurfes in den Bauausschusssitzungen über die Baudichte und über unterschiedliche Haustypen sowie Festsetzungen der

Dachneigungen (28° bei Bungalowtyp).

Ferner erörtert Herr Millahn die Möglichkeiten zur Planung für

altersgerechtes Wohnen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Dachneigung auf von 28° auf 30° geändert werden muss.

Frau Dr. Crellwitz äußert ihre Bedenken zur geplanten Bungalowbauweise in der hinteren Reihe und beantragt aus wirtschaftlichen Gründen, neben Bungalowhäusern auch Häuser mit klassischem Steildach (wie Maßgabe WA 1 und WA 2) zuzulassen und damit die Dachneigungen auf 45 - 48° festzulegen.

 

Auf Hinweis von Herrn Kaiser, dass die ausgewiesenen Flächen für

altersgerechtes Wohnen ungünstig gewählt worden wären, erläutert

Herr Millahn das Für und Wider und teilt mit, dass die Unterbringung nicht nur auf den vorgeschlagenen Flächen möglich sei.

 

Herr Millahn informiert weiterhin über die Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat seine landesplanerische Zustimmung  von einer strengeren

Berücksichtigung der Flächennutzungsplandarstellungen über

Gewerbeflächen abhängig gemacht. Im Entwurf wurde daraufhin eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Die Hansestadt Rostock hat ihre Zustimmung zur Überschreitung des Wohnbau-Entwicklungsrahmens nur bei Reduzierung von Bauflächen in Aussicht gestellt. Im Entwurf

wurden daraufhin die Baugebiete reduziert. Die Entscheidung ist

abzuwarten.

Die Mehrheit der 21 beteiligten Gemeinden im Stadt-Umland-Raum

Rostock stimmte der Planung zu.

 

Des Weiteren erläutert Herr Millahn die Abstimmung mit dem

Straßenbauamt Güstrow zur Problematik Straßenanbindung an die

Satower Straße und informiert über die Planstraßen A und G und die

Zuführung für den neuen Netto-Markt.

Das Straßenbauamt ist von seiner im Jahr 2010 grundsätzlich erteilten Zustimmung für die neue Anbindung der Planstraße A an die Satower Straße abgerückt. Dazu fand ein Erörterungsgespräch am 16.05.12 statt.

Zu der vorgeschlagenen Vorzugslösung (Anbindung über bestehenden Kreuzungsarm am Karauschensoll) besteht grundsätzlich Einvernehmen zwischen Gemeinde und dem Straßenbauamt. Die Gemeinde hat

klargestellt, dass nach mehrfachen Bemühungen beim Eigentümer keine Aussicht auf Erwerb des für diese Lösung erforderlichen Schlüssel-

grundstücks besteht. Zur Weiterführung und Umsetzung der Planungs-

absichten hat die Gemeinde deshalb die Anbindungsvariante

"Planstraße A" konzipiert.

Das Straßenbauamt stimmte mit Schreiben vom 05.06.12 der Anbindung an die L10/Satower Straße über Planstraße A mit der Maßgabe zu, gleichzeitig die bestehende Anbindung des Einkaufszentrums „Kritzmow Park“ an der Kreuzung "Karauschensoll" zu entwidmen und den

nordwestlichen Kreuzungsarm nur noch als Grundstückszufahrt für den genehmigten Neubau des Netto-Marktes zu erhalten.

Im B-Plan-Entwurf wird dazu die Planstraße G festgesetzt. Die Planstraße A kann im Ergebnis der Abstimmung mit dem SBA Güstrow geradlinig auf die Satower Straße geführt werden. Als Auswirkung des B-Plans entfällt die bestehende Verkehrserschließung des Baugrundstücks

(EKZ Kritzmow Park) und ist dementsprechend durch die Gemeinde bzw. deren Erschließungsträger in ortsüblicher Weise zu ersetzen.

Die erforderlichen verkehrstechnischen Untersuchungen für die geplante neue Einmündung in die Satower Straße sind im weiteren Planverfahren durchzuführen und zum Satzungsbeschluss abzuschließen

 

Herr Millahn erläutert, dass der Grünausgleich wegen Undurchführbarkeit von Anpflanzungen auf Leitungstrassen nicht vollständig ausgeführt

werden kann (2,2 ha Ausgleichsfläche erforderlich) und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes vorzusehen sind und unterrichtet über das Ökokonto sowie eine vorliegende Studienarbeit, die weiterverfolgt werden sollte.

 

Außerdem informiert Herr Millahn über das Erfordernis für eine zentrale Regenentwässerung der Baugrundstücke. Neben der Mitnutzung des

bestehenden Regenrückhaltebeckens ergibt sich nach Prüfung die

Festsetzung einer Fläche für ein zweites Rückhaltebecken.

 

Nach eingehender Beratung wird über die Festsetzung einer maximalen Dachneigung von 48° (Wohngebiete WA 1 und WA 2) mit Anpassung der Traufhöhe abgestimmt:

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Anschließend stimmt die Gemeindevertretung über die Ergänzung der Verkehrsfunktion (Planweg F)  für die Zufahrt Eurawasser Nord GmbH/WWAV zum Abwasserpumpwerk ab:

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Bresler weist auf die Änderung der Bezeichnung "Schwarzer Weg" auf Seite 7 in "Feuerwehrzufahrt" hin.

Herr Dr. Kleinau informiert über die Nutzung des Regenrückhaltebeckens im Wohngebiet "Weitenmoor".

 

Der Bürgermeister bittet weithin darüber abzustimmen, Ausgleichs-

maßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebebietes vorzusehen und dazu zweckmäßige Flächen in der Gemeinde zu ermitteln (Ausführung durch Erschließungsträger).

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Beschluss wird mit den genannten Änderungen wie folgt gefasst:

 

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen