Sitzung: 05.06.2012 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss Nr. :
125-18/12
1. |
Die zum Vorentwurf v.
18.01.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gem. Anlage 1
berücksichtigt. |
2. |
Der Entwurf des B-Planes
Nr. 15 vom 04.06.2012 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden
gem. Anlage 2, 3 gebilligt, mit der Maßgabe in den allgemeinen
Wohngebieten WA 1 und WA 2 die Dachneigung auf kleiner oder gleich 48°
anzuheben und die Traufhöhen dementsprechend anzupassen. |
3. |
Der Umfang und der
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. Anlage 3 werden gebilligt. |
4. |
Die Entwürfe des B-Planes
Nr. 15 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. |
Herrn Millahn, Planer
Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, wird das Wort erteilt.
Herr Millahn erläutert
folgenden Ergänzungen/Abweichungen aufgrund der gestrigen Stellungnahme der
Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen (die Zustimmung wurde abgelehnt) und
Abstimmungen mit der Eurawasser Nord GmbH zur Einarbeitung zusätzlicher
Leitungs-
trassen, Überarbeitung im
Bereich des Abwasserpumpwerkes am
Pingelsteich (Zufahrt).
Weiterhin informiert Herr
Millahn zu den ausführlichen Beratungen des Planentwurfes in den
Bauausschusssitzungen über die Baudichte und über unterschiedliche Haustypen
sowie Festsetzungen der
Dachneigungen (28° bei
Bungalowtyp).
Ferner erörtert Herr Millahn
die Möglichkeiten zur Planung für
altersgerechtes Wohnen.
Der Bürgermeister weist
darauf hin, dass die Dachneigung auf von 28° auf 30° geändert werden muss.
Frau Dr. Crellwitz äußert
ihre Bedenken zur geplanten Bungalowbauweise in der hinteren Reihe und
beantragt aus wirtschaftlichen Gründen, neben Bungalowhäusern auch Häuser mit
klassischem Steildach (wie Maßgabe WA 1 und WA 2) zuzulassen und damit die
Dachneigungen auf 45 - 48° festzulegen.
Auf Hinweis von Herrn
Kaiser, dass die ausgewiesenen Flächen für
altersgerechtes Wohnen
ungünstig gewählt worden wären, erläutert
Herr Millahn das Für und
Wider und teilt mit, dass die Unterbringung nicht nur auf den vorgeschlagenen
Flächen möglich sei.
Herr Millahn informiert
weiterhin über die Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung. Das Amt
für Raumordnung und Landesplanung hat seine landesplanerische Zustimmung von einer strengeren
Berücksichtigung der
Flächennutzungsplandarstellungen über
Gewerbeflächen abhängig
gemacht. Im Entwurf wurde daraufhin eine entsprechende Anpassung vorgenommen.
Die Hansestadt Rostock hat ihre Zustimmung zur Überschreitung des
Wohnbau-Entwicklungsrahmens nur bei Reduzierung von Bauflächen in Aussicht
gestellt. Im Entwurf
wurden daraufhin die
Baugebiete reduziert. Die Entscheidung ist
abzuwarten.
Die Mehrheit der 21
beteiligten Gemeinden im Stadt-Umland-Raum
Rostock stimmte der Planung
zu.
Des Weiteren erläutert Herr
Millahn die Abstimmung mit dem
Straßenbauamt Güstrow zur
Problematik Straßenanbindung an die
Satower Straße und
informiert über die Planstraßen A und G und die
Zuführung für den neuen
Netto-Markt.
Das Straßenbauamt ist von
seiner im Jahr 2010 grundsätzlich erteilten Zustimmung für die neue Anbindung
der Planstraße A an die Satower Straße abgerückt. Dazu fand ein
Erörterungsgespräch am 16.05.12 statt.
Zu der vorgeschlagenen
Vorzugslösung (Anbindung über bestehenden Kreuzungsarm am Karauschensoll)
besteht grundsätzlich Einvernehmen zwischen Gemeinde und dem Straßenbauamt. Die
Gemeinde hat
klargestellt, dass nach
mehrfachen Bemühungen beim Eigentümer keine Aussicht auf Erwerb des für diese
Lösung erforderlichen Schlüssel-
grundstücks besteht. Zur
Weiterführung und Umsetzung der Planungs-
absichten hat die Gemeinde
deshalb die Anbindungsvariante
"Planstraße A"
konzipiert.
Das Straßenbauamt stimmte
mit Schreiben vom 05.06.12 der Anbindung an die L10/Satower Straße über
Planstraße A mit der Maßgabe zu, gleichzeitig die bestehende Anbindung des
Einkaufszentrums „Kritzmow Park“ an der Kreuzung "Karauschensoll" zu
entwidmen und den
nordwestlichen Kreuzungsarm
nur noch als Grundstückszufahrt für den genehmigten Neubau des Netto-Marktes zu
erhalten.
Im B-Plan-Entwurf wird dazu
die Planstraße G festgesetzt. Die Planstraße A kann im Ergebnis der Abstimmung
mit dem SBA Güstrow geradlinig auf die Satower Straße geführt werden. Als
Auswirkung des B-Plans entfällt die bestehende Verkehrserschließung des
Baugrundstücks
(EKZ Kritzmow Park) und ist
dementsprechend durch die Gemeinde bzw. deren Erschließungsträger in
ortsüblicher Weise zu ersetzen.
Die erforderlichen
verkehrstechnischen Untersuchungen für die geplante neue Einmündung in die
Satower Straße sind im weiteren Planverfahren durchzuführen und zum
Satzungsbeschluss abzuschließen
Herr Millahn erläutert, dass
der Grünausgleich wegen Undurchführbarkeit von Anpflanzungen auf
Leitungstrassen nicht vollständig ausgeführt
werden kann (2,2 ha
Ausgleichsfläche erforderlich) und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen außerhalb
des Plangebietes vorzusehen sind und unterrichtet über das Ökokonto sowie eine
vorliegende Studienarbeit, die weiterverfolgt werden sollte.
Außerdem informiert Herr
Millahn über das Erfordernis für eine zentrale Regenentwässerung der Baugrundstücke.
Neben der Mitnutzung des
bestehenden
Regenrückhaltebeckens ergibt sich nach Prüfung die
Festsetzung einer Fläche für
ein zweites Rückhaltebecken.
Nach eingehender Beratung
wird über die Festsetzung einer maximalen Dachneigung von 48° (Wohngebiete WA 1
und WA 2) mit Anpassung der Traufhöhe abgestimmt:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
Anschließend stimmt die
Gemeindevertretung über die Ergänzung der Verkehrsfunktion (Planweg F) für die Zufahrt Eurawasser Nord GmbH/WWAV
zum Abwasserpumpwerk ab:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Bresler weist auf die
Änderung der Bezeichnung "Schwarzer Weg" auf Seite 7 in
"Feuerwehrzufahrt" hin.
Herr Dr. Kleinau informiert
über die Nutzung des Regenrückhaltebeckens im Wohngebiet
"Weitenmoor".
Der Bürgermeister bittet
weithin darüber abzustimmen, Ausgleichs-
maßnahmen außerhalb des
Bebauungsplangebebietes vorzusehen und dazu zweckmäßige Flächen in der Gemeinde
zu ermitteln (Ausführung durch Erschließungsträger).
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Der Beschluss wird mit den
genannten Änderungen wie folgt gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |