TOP Ö 8: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Straßenunterhaltung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 75-12/12

Die Gemeinde Pölchow beschließt, Mittel im Umfang von 18.500 EUR überplanmäßig für die Straßenunterhaltung im Produktsachkonto 54100.52330001 zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt aus der erwarteten Rückzahlung der Umlandumlage. Bis zum Eingang der Rückzahlung finanziert die Gemeinde den Betrag vor und er ist in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen.

Der Auftrag soll auf Grundlage der Vorjahresausschreibung an den Auftragnehmer des

1. Bauabschnitts, die ATN Nord GmbH vergeben werden.


Herr Schenka erklärt die Notwendigkeit der Ausgabe.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen