TOP Ö 7: B-Plan Nr. 06 "Gutshof Wahrstorf" der Gemeinde Pölchow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 74-12/12

1.

Die zum Entwurf vom 16.12.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und entsprechend Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),  beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 06 für das für das Wohngebiet „Gutshof Wahrstorf“ in Wahrstorf, nördlich der Straße Zum Gutshof, östlich des Großen Teichs und westlich der Huckstorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 06 wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 06 für das für das Wohngebiet „Gutshof Wahrstorf“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Der Bürgermeister begrüßt Herrn Millahn und erteilt ihm das Wort. Zur Abwägung Nr. 39 und 40 erläutert Herr Millahn:

Bei einer angenommen Wertminderung eines Grundstückes, muss eine nachhaltige Störung nachweisbar sein. In diesem Fall liegt eine Ruhestörung durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht vor, da nur ca. 20 neue Wohnhäuser entstehen.

Eine Geruchs- oder Geräuschbelästigung durch das Schmutzwasserpumpwerk ist nicht zu erwarten. Für die betroffenen Grundstücke wurde im Erschließungsvertrag eine 2m hohe Hecke zur Pflanzung festgeschrieben, so dass Beeinträchtigungen kaum zu bemerken sind.

 

Zur Regenentwässerung wird festgehalten: Die alten Wohnhäuser, die zunächst in die Regenentwässerung rund um das Gutshaus integriert waren, erhalten eine separate Rückgewinnungsanlage. Die Regenentwässerung vom Teich bis zum Graben Nr. 6 soll im Anschluss an die Erschließung durch den WWAV unterhalten werden. Das Amt Warnow-West stellt den entsprechenden Antrag. Hierzu muss jedoch zunächst die Unterhaltung des Gewässers gewährleistet sein, dann ist die Gemeinde nicht mehr in der Pflicht.

 

Herr Dr. Straßburg fragt nach, ob Klagen der von der Erschließungsmaßnahme betroffenen Anwohner ausgeschlossen sind?

Herr Tessenow nimmt nach Aufforderung durch den Bürgermeister dazu Stellung: Es ist eher von einer Aufwertung der Grundstücke auszugehen, da das Problem mit dem Abwasser, dem Schafstall und der Oberlandleitung gelöst wurde. 18 Monate nach Abschluss der Maßnahme wird diese Aufwertung dann auch für die Anwohner sichtbar sein, wenn der Bodenrichtwert vermutlich durch das neue Wohngebiet um 10-15% steigt.

Herr Millahn ist sich sicher, dass eine Klage in Bezug auf den B-Plan nicht erfolgreich wäre, zumal auch keine Erschließungskosten umgelegt bzw. Reinigungs- und Winterdienstgebühren nicht anfallen werden. Beim Winterdienst ist die Gemeinde nur zuständig, wenn mehr als 10 cm Schnee liegt. Frau Puchtinger vom Amt Warnow-West soll den B-Plan Nr. 6 in die Bedarfsräumung aufnehmen. Auch die Widmung des neues Wohngebietes ist nötig. Herr Schenka schlägt entsprechend der alten Flurkarte den Namen „Zum Großen Teich“ vor. Über den Vorschlag wird abgestimmt.

 

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Die Vermarktung der Grundstücke des B-Planes Nr. 6 verläuft gut. 5 Grundstücke sind noch frei. Am 02.06.2012 findet ein Besichtigungstag statt. Herr Tessenow wird seinen Wohnsitz und eventuell seinen Firmensitz auch nach Wahrstorf verlegen.


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen