TOP Ö 7: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 90-13/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes für eine Gebühreneinheit.

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag.

Durch den Starkregen im Jahr 2011 ist der Gewässerunterhaltungs-

aufwand erheblich gestiegen.

Der Gebührensatz ab 2012 beträgt 5,00 EUR.

Nach der derzeitigen Satzung muss der Gebührensatz jährlich neu

beschlossen werden. Zur Vereinfachung soll dieser künftig solange

gelten, bis er sich erhöht oder verringert.

 

Auf Anfrage von Frau Breide, ob mit Beitragserhöhung mehr Leistungen für die Gemeinde erfolgen, informiert Frau Kreienbring (Amt Warnow-West) über die Mitgliedschaft der Gemeinde im Wasser- und Bodenverband (Ansprechpartner der Gemeinde Herr Joachim Jürß).

Frau Kreienbring erläutert, dass im Rahmen der Gewässerschauen die Möglichkeit besteht, auf Mängel einzuwirken. Darüber hinaus können Probleme auch direkt an das Amt Warnow-West oder an den Wasser- und Bodenverband gemeldet werden.

 

Herr Jürß berichtet, dass alle Eigentümer und Nutzer von betroffenen Gründstücken berechtigt und aufgefordert sind, Mängel anzuzeigen und ihnen die Möglichkeit der Teilnahme an Gewässerschauen gegeben ist.

 

Der Bürgermeister informiert über die Beräumung der Gräben entlang der Dorfstraße und die geplante Spülung der Einläufe.

Herr Matthies weist in diesem Zusammenhang kritisch darauf hin, dass trotz aufwendiger Maßnahmen derzeit Gartenabfälle/Grünschnitt von

Anwohnern in die Gräben verbracht werden, wodurch Leitungen

verdichten.

 

Nach eingehender Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen