TOP Ö 10: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 90-13/12

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt aufgrund der platzbezogenen Absenkung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend ab 01.01.2012 entsprechend der Variante 1 der Beschlussvorlage.

 

 


Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung im Dezember 2011 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab 01.01.2012 beschlossen.

Die Gemeindevertreter beraten über zwei vorliegende Varianten.

Die erste Variante beinhaltet die Verteilung der Differenzbeträge im

Krippen- und Kindergartenbereich mit ca. 52 % auf den kommunalen

Anteil und 48 % auf die verbleibenden Elternbeiträge. Im Hortbereich wurde die bereits umgesetzte Regelung von jeweils 50 % beibehalten.

Der zweite Vorschlag sieht die gesetzliche Mindestvorgabe von jeweils

50 % nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V in allen Betreuungs-

arten vor.

Der Sozialausschuss hat sich am 19.01.2012 der Thematik angenommen und empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der ersten Variante.

 

Frau Hübner-Puls kritisiert, dass der Verein bereits die Beiträge

veröffentlicht, bevor diese in den Gremien abgestimmt worden sind.

Das Amt wird beauftragt, dem Verein schriftlich mitzuteilen, dass den

Eltern künftig auch der kommunale Anteil bekanntgegeben wird.

(transparenter gestalten).

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen