TOP Ö 8: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 88-13/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes für eine Gebühreneinheit.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Der Gebührensatz ab 2012 beträgt 5,00 EUR. In den Jahren 2010 und 2011 lag der Gebührensatz bei 4,80 EUR.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen